Sehr unterschiedliche Berufsgruppen sind in sozialen Diensten tätig: Sozialpädagoginnen und Erzieher, aber auch Verwaltungsfachleute und Fachkräfte aus dem Bereich der Pflege oder Beratung und sowie Kulturschaffende. Diese Vielfalt hat in den letzten Jahren zu einer verstärkten multiprofessionellen Zusammenarbeit in sozialen Diensten geführt. Im Jahr 2021 (Stichtag: 30.09.2021) arbeiteten in Deutschland knapp 1,7 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus der Berufsgruppe Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege in den folgenden Beschäftigungsbranchen: Erziehung/Unterricht, Sozialwesen, Heime, öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung [Beschäftigte nach Berufen].
Beraten, betreuen, erziehen, pflegen, therapieren – all das sind Tätigkeiten im Berufsfeld der sozialen Dienste. Soziale Dienste sind dadurch geprägt, dass in ihnen fall-bezogen gearbeitet wird. Egal ob Kinder mit emotionalen Behinderungen, Kinder und Jugendliche, die nicht mehr in ihren Familien leben können oder Erwachsene, die umfassende Unterstützung brauchen, um den Alltag bewältigen zu können – für unterschiedliche Altersgruppen und Problemlagen gibt es spezielle Angebote.
Auch wenn ein nicht zu unterschätzender Teil ehrenamtlich geleistet wird (zum Beispiel in der Flüchtlingshilfe), werden soziale Dienstleistungen in der Regel durch fachlich qualifiziertes Personal erbracht. Soziale Dienste sind damit ein wichtiger Beschäftigungsbereich in der Arbeitswelt. Die Besonderheit von sozialen Diensten besteht darin, dass sie nur dann erfolgreich sind, wenn Fachkraft und Klientin oder Klient zusammenarbeiten. Klientinnen, Adressaten bzw. Nutzerinnen einer personenbezogenen Dienstleistung müssen sich aktiv daran beteiligen, das Problem zu bestimmen und zu bewältigen. Die pädagogische Fachkraft oder auch eine Pflegekraft allein kann das Problem (zum Beispiel häusliche Gewalt, eine Suchtproblematik oder Arbeitslosigkeit) nicht lösen. Soziale Dienste entstehen also in der Interaktion zwischen Fachkraft und Adressatinnen und Adressaten, sie werden koproduziert. Allerdings haben die Nutzerinnen und Nutzer kaum Einfluss darauf, wer die Dienstleistung für sie erbringt, welchen Umfang sie hat und wie sie ausgestaltet ist. Umgekehrt haben auch die Fachkräfte wenig Einfluss darauf, wer ihre Klientinnen und Klienten sind. So entsteht eine Art Zwangsgemeinschaft. Für die Arbeit der Fachkräfte bedeutet das, dass dem Beziehungsaufbau eine große Bedeutung zukommt. Die Arbeitsbeziehung zwischen der Fachkraft und hilfesuchenden Klienten und Klientinnen muss in jedem Einzelfall spezifisch gestaltet und aufgebaut werden. Nur dann kann ein Hilfsangebot wie zum Beispiel Schuldner- oder Suchtberatung zielführend sein.
Die beschriebene Aufgabenstellung sozialer personenbezogener Dienstleistungen stellt die Beschäftigten vor besondere Herausforderungen, eröffnet ihnen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten. Wie Beschäftigte ihre Arbeitssituation in der Branche „Öffentliche und Soziale Dienstleistungen“ wahrnehmen, unterscheidet sich daher auch in einigen Aspekten von der Situation in allen anderen Branchen der Arbeitswelt. Insgesamt zeigt sich: Beschäftigte in diesem Bereich haben nach einiger Wahrnehmung weniger monotone Arbeitsaufgaben als Beschäftigte in anderen Branchen, größere Handlungsspielräume, sehen aber auch eine höhere Notwendigkeit, schwierige Entscheidungen treffen zu müssen.
In unseren Kennzahlen finden Sie nähere Informationen über wahrgenommene Handlungsspielräume bei der Arbeit, Monotonie bei der Arbeit und die Notwendigkeit, schwierige Entscheidungen zu treffen.
Obwohl diese Herausforderungen bekannt sind, sind die Arbeitsbedingungen immer noch schwierig: Personalbemessung und Fachkräfteengpässe , Einkommenssituation und Arbeitszeiten, aber auch der Mangel an beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten machen den „heimlichen Helden“ am Arbeitsmarkt zu schaffen. Auf all diesen Ebenen besteht je nach Berufsgruppe unterschiedlicher Handlungsbedarf (Schildmann/Voss, 2018). Ausgerechnet die Corona-Pandemie machte die Besonderheiten sozialer personenbezogener Dienste deutlich: Sie können meist nur erbracht werden, wenn alle Beteiligten anwesend sind (zum Beispiel in der Alltagsbegleitung). Mit dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) wurde im März 2020 eine Rechtsgrundlage geschaffen, um den Spezifika sozialer Dienste gerecht zu werden. Der gesetzliche Schutzschirm soll(te) die Sozialwirtschaft [Glossareintrag] in der Pandemie finanziell absichern.