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Anteil geringfügig Beschäftigter

Wie groß ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung? Angaben zu der Entwicklung im Zeitverlauf liefert das IAB-Betriebspanel. Wie sich der Anteil der geringfügig Beschäftigten je nach Branche, Betriebsgröße und Betriebsstandort unterscheidet, erfahren Sie hier.

Anteil geringfügig Beschäftigter

Anteil geringfügig Beschäftigter an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung
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  • Die Daten zeigen, wie groß der Anteil der geringfügig Beschäftigten an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung ist und bezieht sich auf Betriebe mit mindestens einem geringfügig Beschäftigten. Die Aussage bezieht sich auf den Stichtag 30.06. des Befragungsjahrs. Geringfügig beschäftigt ist, wer entweder ein monatliches Entgelt  von maximal 450 Euro (vor 2013: 400 Euro) hat oder kurzfristig beschäftigt wird (d. h. für maximal 3 Monate oder maximal 70 Tage im Jahr bzw. vor 2017 max. 2 Monate oder max. 50 Tage im Jahr).

    Der Indikator kann für einzelne Jahre und differenziert nach gewissen Merkmalen dargestellt werden. Dabei können maximal zwei Merkmale miteinander kombiniert werden. Die Kombination aus Betriebsgröße und Branche ist aufgrund geringer Fallzahlen ausgeschlossen.

    Die Differenzierungsmerkmale sind die Branche, die Betriebsgröße, der Betriebsstandort, die Exportaktivität und die organisatorischen Veränderungen innerhalb der letzten zwei Jahre.

  • Die Daten basieren auf dem IAB-Betriebspanel ab 2005. Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche repräsentative Arbeitgeberbefragung von Betrieben aller Wirtschaftszweige und Größenklassen in Deutschland. Im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden seit 1996 bundesweit knapp 16.000 Betriebe befragt. Die Daten wurden für das Arbeitsweltportal über die Datenfernverarbeitung des Forschungsdatenzentrums bezogen. Hier finden Sie auch weitere Informationen und Materialien zu den vorliegenden Daten wie beispielsweise Fragebögen und Methodenberichte:

    Das Forschungsdatenzentrum der BA im IAB - IAB-Betriebspanel

    • Befragt wurden Betriebe aller Wirtschaftszweige mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Private Haushalte und Betriebe mit ausschließlich geringfügiger Beschäftigung sind nicht erfasst, daher liegen Hochrechnungen anhand des IAB-Betriebspanels deutlich unter den Befunden der Statistik seitens der Bundesagentur für Arbeit (zu den Unterschieden siehe auch IAB-Kurzbericht 24/2012). Betriebe der Land-/Forstwirtschaft und Fischerei wurden nicht in die Berechnung des Indikators einbezogen.
    • Es werden nur Anteilswerte ausgewiesen, die auf mindestens 20 Beobachtungen beruhen.
    • Die dargestellten Anteilswerte wurden auf Betriebsebene querschnittsgewichtet. Betriebe, die bezogen auf die jeweilige Frage keine Angaben gemacht haben, wurden bei der Berechnung des Indikators nicht berücksichtigt.
    • Die zeitliche Vergleichbarkeit des Indikators ist aufgrund der Änderungen, der dem Begriff der geringfügigen Beschäftigung zugrundliegenden gesetzlichen Regelungen, eingeschränkt. Die geringfügige Beschäftigung wird seit 2006 explizit ausgewiesen und jährlich erfasst.
    • Weitere Informationen finden Sie im Metadatenblatt.