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Illustration Arbeitsschutz Corona

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie – Gemeinsam durch die Krise

Jeder zweite Betrieb hat seine Anstrengungen zum Arbeits- und Infektionsschutz seit Beginn der Pandemie stark oder sehr stark ausgeweitet.

Der Umfang mit den Herausforderungen der Covid-19-Pandemie gleicht einem Kraftakt: Betriebe müssen ihre Regeln und Maßnahmen, Beschäftigte ihr Verhalten aufgrund des dynamischen Pandemiegeschehens ständig neu justieren. Eine gemeinsame Anstrengung, um die Gesundheit der Belegschaft bzw. der Kolleginnen und Kollegen zu schützen und gleichzeitig den Fluss an Waren und Dienstleistungen weitestgehend aufrechtzuerhalten. Zwischen Ansteckungsängsten und Sorgen vor Insolvenzen und Arbeitsplatzverlusten sind gute Konzepte im Arbeits- und Infektionsschutz gefragt.

  • Bereits im April 2020 veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard. Dieser ist auf die Dauer der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach Paragraph 5 Infektionsschutzgesetz begrenzt. Ziel ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz  in der Arbeitswelt während der Pandemie zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft zu erhalten. Am 20. August 2020 veröffentlichten die beratenden Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz  und Arbeitsmedizin (BAuA) die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel. Am 27. Januar 2021 trat die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung in Kraft, die die Arbeitgeber u.a. dazu verpflichtet, Homeoffice anzubieten, soweit dem keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Aktuelle Informationen zur Arbeitsschutzverordnung finden sich auf den Seiten des BMAS. Am 13. April 2021 wurde durch das Bundeskabinett eine Testangebotspflicht für Unternehmen als Ergänzung in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und die Verlängerung der Verordnung bis Ende Juni beschlossen.

  • Aktuelle Informationen zum zum Coronavirus SARS-CoV-2 und dem Umgang am Arbeitsplatz finden Sie auf der Themenseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Arbeitsschutz ist Chefsache

Die Bedeutung des Arbeits- und Infektionsschutzes hat seit Ausbrechen der Pandemie in den Betrieben in Deutschland deutlich zugenommen. Dies zeigt eine Betriebsbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung aus dem Spätsommer 2020. In rund 98 Prozent der Betriebe saß die Geschäftsführung bei der Entwicklung und Umsetzung der Arbeitsschutzregelungen mit am Tisch, sowohl bei kleinen und mittleren Unternehmen als auch bei Großkonzernen. In der Befragung wurde die Anwendung von 14 Schutzmaßnahmen erfragt, die in der Arbeitsschutzregel empfohlen werden. Im Durchschnitt wendete ein Betrieb acht davon an. Eine hohe Anzahl, berücksichtigt man, dass nicht jede Schutzmaßnahme für jeden Betrieb relevant ist.

Die Hälfte aller Betriebe hat ihre Anstrengungen zum Arbeits- und Infektionsschutz seit Beginn der Pandemie stark oder sehr stark ausgeweitet. Zu den konkreten Maßnahmen zählten im Spätsommer 2020 unter anderem die Folgenden

  1.  

    In 83 Prozent der Betriebe wurden konkrete Erläuterungen und Unterweisungen zu den jeweiligen Schutzmaßnahmen im Betrieb erstellt.

  2.  

    Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen war in 66 Prozent der Betriebe Pflicht.

  3.  

    75 Prozent gaben Hinweise auf vermehrtes Lüften, 81 Prozent auf die richtige Nies- und Hustenetikette.

  4.  

    Mehr als die Hälfte (58 Prozent) der Betriebe verkürzte die Reinigungsintervalle für gemeinsam genutzte Räumlichkeiten und Arbeitsmittel.

  5.  

    88 Prozent führten Maßnahmen zur verbesserten Handhygiene ein (z. B. zusätzliche Handwaschgelegenheiten).

  6.  

    Die Arbeitszeiten und die Pausengestaltung wurden in jedem dritten Betrieb (34 Prozent) angepasst, um die Kontakte untereinander zu verringern.

  7.  

    Mehr als jeder dritte Betrieb (34 Prozent) baute Schutzscheiben.

  8.  

    Mehr als jeder fünfte Betrieb führte spezielle Maßnahmen ein, um mögliche individuelle Belastungen von Beschäftigten zu berücksichtigen, beispielsweise durch eine hohe Arbeitsintensität oder verstärkte Konflikte mit Kundinnen und Kunden. So stieg der Bedarf an Deeskalationskompetenzen von Berufsgruppen, wie Fahrgastkontrolleure im öffentlichen Nahverkehr oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die das Einhalten der Schutzmaßnahmen (Abstand, Tragen einer Maske) anmahnen mussten. Auch Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien sahen sich vermehrt Konflikten ausgesetzt, wenn es beispielsweise um Einlasskontrollen oder aber die beschränkte Ausgabe an Toilettenpapier ging.

Im Februar 2021 gaben 89 Prozent der befragten Beschäftigten an, dass ihr Betrieb zum Befragungszeitpunkt spezielle Regelungen und Maßnahmen ergriffen hatte, um die persönlichen Kontakte bei der Arbeit zu reduzieren (Bonin et al., 2021, S. 23). Zu solchen Maßnahmen zählen beispielsweise die Ausweitung der Home-Office  Regelungen oder auch eine Anpassung der Maximal-Belegung in den Büros. Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung Ende Januar 2021 wurde der Anteil derer, die von zu Hause aus arbeiten, noch einmal erhöht. 22 Prozent der Beschäftigten gaben an, dass im Februar 2021 im Vergleich zum Vormonat vermehrt im Home-Office gearbeitet wurde. Davon berichteten 81 Prozent, dass Kolleginnen und Kollegen neu mit dem Home-Office angefangen hatten. 59 Prozent gaben darüber hinaus an, dass die Arbeitszeit im Home-Office ausgeweitet wurde.

In der Studie ist erkennbar, dass sich das Home-Office als Instrument zur Kontaktvermeidung nahezu ausgereizt hat. So wollten 70 Prozent der Beschäftigten, die im Februar 2021 nicht vollständig im Home-Office tätig waren, ihren Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin auch nicht darum bitten, (mehr) im Home-Office zu arbeiten (ebda, S. 30). Die überwiegende Mehrheit wünscht keine Ausweitung oder sieht aufgrund ihrer Tätigkeit keine Möglichkeit dazu.

Positives Zwischenfazit

Knapp neun von zehn Beschäftigten (86 Prozent) sind damit zufrieden, wie sich ihr Arbeitgeber bzw. ihre Arbeitgeberin bisher in der Corona-Pandemie ihnen gegenüber verhalten hat. Dies ergab eine Befragung der Bertelsmann Stiftung im November 2020 mit Beschäftigten in der Privatwirtschaft.

Ein ähnlich positives Bild zeichnen auch die Befunde von Bonin et al. (2021, S. 31). 82 Prozent der Beschäftigten halten die getroffenen Schutzmaßnahmen ihres Betriebs vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz für richtig. Keine Sorgen um eine Ansteckung mit dem Coronavirus am Arbeitsplatz machen sich rund 45 Prozent, weitere 38 Prozent machen sich weniger große Sorgen (Ebda, S. 32).

Auch Arbeitsschutzexpertinnen und -experten, die im September und Dezember 2020 durch die BAuA befragt wurden, sehen gute Voraussetzungen für einen effektiven Arbeits- und Infektionsschutz in den Betrieben. Durch die Corona-Pandemie hat sich ihrer Auffassung nach auch eine neue Wertschätzung und positive Haltung gegenüber dem Arbeitsschutz in den Betrieben entwickelt.

Obwohl die Studien nur Schlaglichter in einem dynamischen Pandemiegeschehen sein können, geben sie doch Anlass für eine begründete Hoffnung, dass Betriebe, Interessenvertretungen und Beschäftigte mit den getroffenen Arbeitsschutzmaßnahmen wirksame Instrumente an der Hand haben, um diese Krise gemeinsam gut zu bewältigen.

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