Der Rat der Arbeitswelt ist ein interdisziplinär aufgestelltes Expertengremium. Er wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Januar 2020 öffentlich vorgestellt.
Der Rat verantwortet den jährlichen Arbeitswelt-Bericht, welcher dem BMAS übergeben wird. Der Rat ist auf Grundlage seines Mandats unabhängig. Das BMAS gibt keine Vorgaben zur inhaltlichen Ausgestaltung des Berichtsauftrags. Der Rat der Arbeitswelt legt sich seinen Berichtsthemen fest und setzt diese dann eigenständig um. Neben seinem jährlichen Bericht behält sich der Rat vor, zu anlassbezogen
Der Rat der Arbeitswelt hat das folgende Mandat:
Der Rat der Arbeitswelt und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich auf eine Geschäftsordnung für die Zusammenarbeit verständigt. Dieser ist die Mission der Arbeitsweltberichterstattung für Deutschland vorangestellt.
Der Rat der Arbeitswelt ist interdisziplinär und praxisbezogen, um auch bei Unternehmen, Beschäftigten und den Sozialpartnern Gehör zu finden. Seine Mitglieder haben sich durch ihre langjährige Berufserfahrung ein umfassendes berufliches Netzwerk aufgebaut, das in viele Branchen, Beschäftigtengruppen und wissenschaftliche Disziplinen reicht. Darüber hinaus verstärkt sich der Rat anlassbezogen über die Einbindung externer Expertise.
Der Rat wird bei der Wahrnehmung seiner vielfältigen Aufgaben durch eine Geschäftsstelle unterstützt. Sie organisiert Austausch und Diskussion der Ratsmitglieder, koordiniert die Kommunikation nach außen und erarbeitet wissenschaftlich fundierte Informationen als inhaltliche Grundlage für die Arbeit des Rats. Weiterhin ist die Geschäftsstelle zentraler Ansprechpartner für Vertreterinnen und Vertreter der Medien, der Wirtschaft oder der Wissenschaft sowie die breite Öffentlichkeit in allen Fragen rund um die Aktivitäten des Rats.