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Bis zu 24 Prozent mehr Geld: Neuer gesetzlicher Mindestlohn schiebt Tariflöhne nach oben

Durch die Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns hat sich auch das Tarifgitter nach oben geschoben. Was in einzelnen Branchen genau verabredet wurde und wie das besonders den Beschäftigten in unteren Lohngruppen hilft, erfahren Sie hier.

Nach dem Entschluss der neuen Bundesregierung, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro brutto pro Stunde anzuheben, hat eine Reihe von Branchen die Tariflöhne an den Mindestlohn angepasst. Das ist historisch gesehen neu. So führte die Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 zwar zu einem hohen Anpassungsdruck sowie Lohnsteigerungen im Niedriglohnsegment (z.B. in der Land-und Fleischwirtschaft sowie dem Friseur- und Bäckereihandwerk), hatte aber kaum einen spürbaren Effekt auf die Tarifpolitik (vgl. Bispinck et al. 2020). In Folge der aktuellen Mindestlohnerhöhung haben jedoch die Sozialpartner in einigen Branchen gemeinsam beschlossen, die Stunden- und Monatslöhne der Beschäftigten deutlich zu steigern. Deswegen verdienen Beschäftigte in diesen Branchentarifen auch in den unteren Lohngruppen nach wie vor noch mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Teilweise hat sich der Abstand zur gesetzlichen Lohnuntergrenze sogar vergrößert.

Leiharbeit, Reinigungshandwerk & Co

Leiharbeit, Reinigungshandwerk & Co: Deutlich bessere Bezahlung vereinbart

Zu den Branchen, die ihre Tarifverträge an den neuen gesetzlichen Mindestlohn angepasst haben, zählen beispielsweise die Leiharbeit  , das Gastgewerbe oder Gebäudereiniger-Handwerk:

  • In der Leiharbeitsbranche haben sich die Tarifvertragsparteien im Juni 2022 auf deutliche Anhebungen der untersten drei Entgeltgruppen verständigt. Seit dem 1. Oktober 2022 hat sich der niedrigste Stundenlohn der Branche von 10,88 Euro auf 12,43 Euro erhöht. Das ist eine Steigerung um 24 Prozent. Auch in den beiden nächsten Entgeltgruppen haben sich die Tarifvertragsparteien auf Anhebungen der Stundenlöhne um 19 bzw. 16 Prozent geeinigt. Außerdem wurden für die Jahre 2023 und 2024 weitere Lohnsteigerungen in diesen Entgeltgruppen vereinbart (vgl. DGB 2022).
  • Im Gebäudereiniger-Handwerk konnten die Tarifvertragsparteien ebenfalls im Juni 2022 eine Einigung erzielen. Dort ist der Stundenlohn in der untersten Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) seit dem 1. Oktober 2022 auf 13,00 Euro gestiegen. Das entspricht einer Erhöhung um knapp 13 Prozent. Eine weitere Anhebung des Stundenlohns um etwa 4 Prozent auf 13,50 Euro tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. In der Lohngruppe 6, die für Fachkräfte in der Glas- und Fassadenreinigung gilt, ist der Stundenlohn zum 1. Oktober auf 16,20 Euro angehoben worden (+ 9,4 Prozent). Ab 1. Januar 2024 steigt der Stundenlohn dann nochmals um ca. 3 Prozent auf 16,70 Euro pro Stunde (vgl. Bundesinnungsverband Gebäudedienstleister 2022).

Sonderfall Pflege

Sonderfall Pflege: Lohnanstieg durch gesetzliche Neuregelung

Auch in der Pflege haben zahlreiche Beschäftigte seit dem 1. Mai 2022 Anspruch auf deutlich mehr Geld. Das hat mit dem neuen gesetzlichen Mindestlohn allerdings nichts zu tun. Die Stundenlöhne im Pflegesektor steigen aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung (Fünfte Pflegearbeitsbedingungenverordnung) und werden für die unterschiedlichen Berufsgruppen in der Pflege (Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte, Pflegefachkräfte) in vier Stufen angehoben. Aktuell liegen die Stundenlöhne in der Pflege zwischen 13,80 Euro (Pflegehilfskräfte) und 17,10 Euro (Pflegefachkräfte), und werden im Mai bzw. Dezember 2023 auf mindestens 13,90 Euro bzw. 14,15 Euro (Pflegehilfskräfte) und 17,65 Euro bzw. 18,25 Euro (Pflegefachkräfte) pro Stunde steigen.

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