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18 Prozent der Beschäftigten berichten laut BAuA-Arbeitszeitbefragung von gelegentlich verkürzten Ruhezeiten

Ein Vergleich von Ergebnissen der BAuA-Arbeitszeitbefragungen der Jahre 2017 und 2019 zeigt, dass rund ein Fünftel der befragten Beschäftigten von gelegentlich verkürzten Ruhezeiten berichtet.

Ruhezeit

Bei rund einem Fünftel der Beschäftigten kommt es mindestens einmal pro Monat vor, dass weniger als elf Stunden zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Start des nächsten Arbeitstages liegen. Zu diesem Ergebnis kommt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz  und Arbeitsmedizin (BAuA) mit Daten der BAuA-Arbeitszeitbefragungen der Jahre 2017 und 2019. Die Befragung gibt Aufschluss über die Arbeitszeitgestaltung und die damit zusammenhängenden gesundheitlichen Belastungen von Beschäftigten.

18 %

Info

Befragt werden bei der BAuA-Arbeitszeitbefragung Personen ab 15 Jahren, die einer bezahlten Erwerbstätigkeit von mindestens 10 Stunden pro Woche nachgehen. Bei der Information zur Ruhezeit handelt es sich um eine Selbstauskunft der Beschäftigten zu Ende und Start des Arbeitstages. Beschäftigte für die abweichende Regelungen zutreffen werden nicht gesondert erfasst, sodass die dargestellten Abweichungen von den elf Stunden Ruhezeit nicht in jedem Falle einem Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz entsprechen.

BAuA-Arbeitszeitbefragung

Der Befund, dass rund 18 Prozent der Befragten von gelegentlich verkürzten Ruhezeiten berichten, ist über die beiden Befragungszeitpunkte 2017 und 2019 konstant. Betrachtet man nur die Beschäftigten mit einer tatsächlichen Wochenarbeitszeit ab 35 Stunden, liegt der Anteil der Befragten mit gelegentlich verkürzter Ruhezeit zu beiden Befragungszeitpunkten bei rund 20 Prozent. Bei Beschäftigten mit weniger als 35 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit liegt der Anteil im Jahr 2017 bei rund zwölf Prozent und 2019 bei rund elf Prozent.

Insgesamt zeigt sich laut der Autor*innen der Studie, dass die Verbreitung von gelegentlich verkürzten Ruhezeiten zwischen den beiden Erhebungsjahren 2017 und 2019 über die Mehrheit der berücksichtigten soziodemografischen Merkmale, Wirtschaftsbereiche und Berufe konstant bleibt. Ob sich diese Kontinuität weiter fortsetzt, wird sich voraussichtlich anhand zukünftiger Erhebungen erkennen lassen. Geplant ist eine Fortführung der BAuA-Arbeitszeitbefragung im zweijährigen Turnus. Die Daten der Erhebung von 2021 sind noch nicht veröffentlicht.

Weitere Informationen zu Arbeitszeiten finden Sie auch in der Data Story zum Thema der flexiblen Arbeitsorganisation.

Quelle

Zentrale Quelle:

N. Backhaus, A. M. Wöhrmann, A. Tisch: BAuA-Arbeitszeitbefragung: Vergleich 2015 - 2017 - 2019. 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020, Seiten 105.

ISBN: 978-3-88261-734-4, DOI: 10.21934/baua:bericht20201217

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