Jedes Jahr wird rund ein Drittel aller Beschäftigungsverhältnisse neu begonnen oder beendet. Der Fluktuationskoeffizient variierte zwischen 2007 und 2019 nur leicht (um gut 2 Prozentpunkte) – Beschleunigungstendenzen der Personalbewegungen sind nicht erkennbar.
Im zweiten Quartal 2020 sind die Personalbewegungen pandemiebedingt etwas zurückgegangen, da weniger Menschen einen neuen Job aufgenommen haben und ihren alten beendet haben. Dies erklärt sich zum einen dadurch, dass die Betriebe aufgrund hoher Unsicherheiten weniger Stellen neu ausgeschrieben haben und Beschäftigte in Krisenzeiten auch weniger gewillt sind, ihren (sicheren) Arbeitsplatz aufzugeben, um etwas Neues auszuprobieren. Zudem haben politische Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld oder Wirtschaftshilfen die Jobstabilität gefördert und Arbeitslosigkeit entgegengewirkt.
Die meisten Personalabgänge sind durch die Beschäftigten selbst initiiert, in dem sie ihr Beschäftigungsverhältnis kündigen. Mitarbeiterkündigungen spielen in Deutschland eine deutlich stärkere Rolle als andere Gründe wie Entlassungen durch den Arbeitgeber, auslaufende Befristungen oder Renteneintritte. Rund 42 Prozent der Personalabgänge gingen 2021 auf Kündigungen durch den Arbeitnehmer zurück. Damit hat sich der Wert nach dem Einbruch im Jahr 2020 (mit 37 Prozent arbeitnehmerseitigen Kündigungen) wieder etwas stabilisiert.
Zwischen den Branchen zeigen sich große Unterschiede, während im Gastgewerbe rund 62 Prozent der Personalabgänge auf Arbeitnehmerkündigungen zurückgingen sind es in der öffentlichen Verwaltung gerade einmal 20 Prozent. Hier spielten mit 36 Prozent Abgänge in die Rente eine viel größere Rolle als im Gastgewerbe mit 3,8 Prozent Renteneintritten. In dem Vergleich beider Branchen spiegelt sich auch die unterschiedliche Altersstruktur wider. Auch das Gesundheits- und Sozialwesen hatte mit einem Anteil von rund 50 Prozent im Jahr 2021 einen vergleichsweise hohen Anteil an Arbeitnehmerkündigungen.