Anfang der Seite Springe zum Hauptinhalt der Seite

Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Personen, die im Ausland eine Ausbildung in einem Heilberuf absolviert haben, müssen sich ihre Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen, wenn sie hier arbeiten möchten. Besonders häufig vertreten sind Anträge aus dem Bereich Krankenpflege. Dabei stammen die meisten Antragsteller/-innen für Heilberufe – entgegen dem branchenübergreifenden Trend – nicht aus EU-Ländern. Alle Details im Beitrag.

Anerkennung eines Heilberufs

76 Prozent aller Anträge zur Anerkennung einer ausländische Berufsqualifikation in Deutschland, wurden zwischen 2012 und 2019 zur Anerkennung eines Heilberufs gestellt. Dies geht aus den Zahlen der amtlichen Statistik hervor.

Personen, die im Ausland eine berufliche oder akademische Ausbildung in einem Heilberuf erworben haben, müssen sich ihre ausländische Qualifikation in Deutschland anerkennen lassen, um eine Berufszulassung bzw. Approbation zu erhalten.

76 %

Heilberufe laut bundesgesetzlicher Regelungen

Apotheker/-in, Arzt/Ärztin, Psychologische/-r Psychotherapeut/-in, Kinder- und Jugendpsychotherapeut/-in, Psychotherapeut/-in, Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in, Altenpfleger/-in, Pflegefachfrau /Pflegefachmann, Hebamme/Entbindungspfleger, Notfallsanitäter/-in, Physiotherapeut/-in, Ergotherapeut/-in, Logopäde/-in, Podologe/-in, Orthopist/-in, Zahnarzt/-ärztin, Tierarzt/-ärztin, medizinisch-technische/-r Laboratoriumsassistent/-in, medizinisch-technische/-r Radiologieassistent/-in, medizinisch-technische/-r Assistent/-in für Funktionsdiagnostik, veterinärmedizinisch-technische/-r Assistent/-in, pharmazeutisch-technische/-r Assistent/-in, Masseur/-in und medizinische/-r Bademeister/-in, Diätassistent/-in

Mit einem Anteil von über 50 Prozent an allen Anerkennungsanträgen im Zeitraum von 2015 bis 2019, wurden Anträge zur Anerkennung für den Heilberuf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in mit Abstand am häufigsten gestellt. Auf Platz zwei liegt der Beruf Arzt/Ärztin, der 31 Prozent des gesamten Antragsaufkommens im selben Zeitraum ausmacht.

Die Zahlen überraschen wenig, da es vor allem die Gesundheits- und Krankenpflege ist, die aufgrund personeller Engpässe auf Fachkräftezuwanderung aus dem Ausland angewiesen ist. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Die Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland wird, branchenübergreifend betrachtet, durch den Zuzug von Arbeitskräften aus anderen EU Staaten dominiert, wie diese Infografik illustriert. Bei den Heilberufen sieht dies anders aus. 81,7 Prozent der im Jahr 2019 gestellten Anträge zur Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger/-in bezogen sich auf eine Qualifikation aus einem Drittstaat  . Dahinter steht eine sehr dynamische Entwicklung: So ist der Anteil von Anträgen mit Drittstaatsausbildung beim Beruf Gesundheits- und Krankenpfleger/-in zwischen 2015 und 2019 um 378 Prozent gewachsen.

Grundsätzlich müssen nicht alle ausländischen Fachkräfte ihre im Ausland erworbenen beruflichen oder akademischen Qualifikationen anerkennen lassen, um in Deutschland tätig sein zu können. Dies hängt von der Reglementierung des einzelnen Berufsbilds ab. Eine Tätigkeit in der Gastronomie und Hotellerie erfordert beispielsweise nicht zwangsläufig eine Qualifikation bzw. Anerkennung einer ausländischen Qualifikation. Eine Anerkennung einer ausländischen Qualifikation kann in diesem Fall dennoch vorteilhaft sein, um sich als ausländische Fachkraft  besser am deutschen Arbeitsmarkt zu positionieren.

Zu dem Prozess der Anerkennung bietet dieses Interview weitere Einblicke.

Newsletter