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Glossar

  • Die abgeschlossene Vakanzzeit  misst die Zeitspanne vom gewünschten Besetzungstermin bis zur Abmeldung der Arbeitsstelle und damit den Zeitraum, in dem eine Arbeitsstelle nicht besetzt werden konnte.

  • Agile Arbeitsprinzipien definieren allgemeingültige und nicht verhandelbare Handlungsleitlinien für die Arbeit in agilen Teams und Organisationen. 

  • Alternsmanagement  zielt auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit über die Dauer des gesamten Erwerbslebens.

    Im Gegensatz dazu werden alle Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, des Personalmanagements, der Arbeitsorganisation und der Gesundheitsförderung, die die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit  Älterer erhöhen, als Altersmanagement  verstanden.

  • Unter Altersmanagement werden alle Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, des Personalmanagements, der Arbeitsorganisation und der Gesundheitsförderung verstanden, die die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit Älterer erhöhen.

    Im Gegensatz dazu zielt Alternsmanagement auf den Erhalt der Arbeitsfähigkeit über die Dauer des gesamten Erwerbslebens.

  • Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise angehoben und liegt für alle, die 1964 oder später geboren sind, bei 67 Jahren. Besonders langjährig Versicherte, die eine Versicherungszeit von mindestens 45 Jahren vorweisen, können aber abschlagsfrei schon vorher ihre Rente beantragen. All diejenigen, die 1964 oder später geboren sind, können ohne Abschläge mit 65 Jahren in Rente gehen. 

  • Das Renteneintrittsalter wird seit 2012 schrittweise angehoben und liegt für alle, die 1964 oder später geboren sind, bei 67 Jahren. Langjährig Versicherte, die 35 Versicherungsjahren vorweisen, können ihre Altersrente ab einem Alter von 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen. In diesem Fall fallen Abzüge von bis zu 14,4, Prozent an. Für jeden Monat, den die Rente vorzeitig bezogen wird, werden 0,3 Prozent abgezogen. Der Abschlag bleibt lebenslang bestehen. 

  • Wenn Versicherte als schwerbehindert anerkannt sind und 35 Versicherungsjahre vorweisen, können sie früher in Rente gehen. Die Grenze für den frühstmöglichen Rentenzugang wird derzeit schrittweise angehoben. Ab 2024 können schwerbehinderte Menschen ab 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Renten, die vorher bezogen werden, werden durch Abschläge gemindert. Sie betragen 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Die maximale Abschlagshöhe ist/bleibt auf drei Jahre bzw. 10,8 Prozent begrenzt.

  • Bei Arbeit auf Abruf  (auch kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit/KAPOVAZ genannt) vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Basis von § 12 des Teilzeit  - und Befristungsgesetzes (TzBfG) lediglich die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit. Die Lage der Arbeitszeit kann jedoch durch den Arbeitgeber variabel festgelegt werden. Unter Einhaltung von Schutzvorschriften kann der Arbeitgeber zudem bedarfsorientiert entsprechende Beschäftigte kurzfristig anweisen, weniger oder mehr Stunden abzuleisten, als die vereinbarte Arbeitszeit vorsieht.

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer  sind Personen, die in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis stehen. Das Bedeutet, dass sie in ihrer Haupttätigkeit auf der Basis eines Arbeitsvertrags für eine Arbeitgeberin oder einen Arbeitgeber arbeiten und für diese Tätigkeit eine Vergütung erhalten. Sie stehen in einem so genannten abhängigen Beschäftigungsverhältnis.

  • Als Arbeitsentgelt  werden die Bruttolöhne und -gehälter von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bezeichnet. Darin sind auch die Sozialbeiträge der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber enthalten.

  • Arbeitsgelegenheiten  (AGH) nach § 16d SGB II  sind arbeitsmarktpolitische Eingliederungsmaßnahmen des Jobcenters für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im SGB II, die Beschäftigungsträgerinnen und -träger durchführen. AGH sollen die Beschäftigungsfähigkeit der Geförderten erhalten oder wiederherstellen. Zur Zielgruppe gehören arbeitsmarktferne Personen, die einer besonderen Unterstützung und Begleitung bedürfen. AGH sind keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechts. Die im Rahmen von AGH verrichteten Tätigkeiten müssen „zusätzlich“, im öffentlichen Interesse liegend und wettbewerbsneutral sein.  Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zahlt das Jobcenter eine stundenbezogene sog. Mehraufwandsentschädigung, die nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren maximal 24 Monate lang einer AGH zugewiesen werden. Die Förderung durch das Jobcenter besteht in der Erstattung der Sach- und Personalkosten, die der Trägerin oder dem Träger für die Durchführung der AGH entstehen.

  • Die Arbeitskosten  sind definiert als die Kosten, die für den Einsatz der Beschäftigten anfallen. Dazu zählen das Arbeitsentgelt wie Löhne, Lohnnebenkosten wie Sozialversicherungsaufwendungen des Arbeitgebers, vermögenswirksame Leistungen, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Fahrtkostenzuschüsse. Sie können nach Personen- oder Stundenkonzept, also je nach Beschäftigten oder Beschäftigtenstunde ausgewiesen werden.  

  • Die Arbeitsproduktivität  ist definiert als das Verhältnis von gesamtwirtschaftlichem Produktionsergebnis und Arbeitseinsatz. Dies kann auf Personen- oder Stundenbasis berechnet werden. Demnach ist die Produktivität definiert als Bruttoinlandsprodukt je Erwerbstätige  /Erwerbstätigenstunde.

  • Eine wichtige Zielsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Deutschland ist der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen. Wichtige Rechtsgrundlagen sind das Arbeitsschutzgesetz und das Arbeitssicherheitsgesetz.

  • Unter einem Arbeitsvertrag  versteht man einen gegenseitigen Vertrag zwischen einer/einem Arbeitnehmer/-in und einer/einem Arbeitgeber/-in, durch den sich der Beschäftigte zur Leistung der festgelegten Arbeit und die/der Arbeitgeber/-in im Gegenzug zur Gewährung eines Arbeitsentgelts verpflichtet.

  • Das Arbeitsvolumen  ist die Summe der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden von allen Erwerbstätigen. Darin sind alle Personen enthalten, die als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine auf den wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Das Arbeitsvolumen schließt auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren Beschäftigungsverhältnissen oder geringfügiger Beschäftigung mit ein. Bezahlte, aber nicht geleistete Arbeitsstunden (z.B. wegen Urlaub, Feiertagen, Krankheit, Elternzeit  ) werden nicht dazu gezählt.

  • Als atypische Erwerbsformen werden Teilzeit (unter 20 Wochenstunden), geringfügige Beschäftigung, befristete Beschäftigung und Zeitarbeit  verstanden. 

  • Unter einer Aufstiegsqualifizierung  versteht man einen Lehrgang von längerer Dauer, der zum Erwerb einer höheren beruflichen Qualifikation führt. Dabei handelt es sich, in Abgrenzung zu Umschulungen, um Fortbildungen innerhalb des bisherigen Berufsfeldes einer Person. 

  • Eine Ausgleichsabgabe  zahlen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, die weniger als fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder anderen anrechnungsfähigen Menschen besetzen. Weiterführende Informationen finden.

  • In Deutschland ist die Möglichkeit einer überwiegend öffentlich finanzierten Ausbildung in einer außerbetrieblichen Bildungseinrichtung nur für einen bestimmten Personenkreis vorbehalten: So bestehen etwa im Rahmen der Arbeitsförderung des SGB III  entsprechende Fördermöglichkeiten für sozial benachteiligte bzw. lernbeeinträchtigte junge Menschen (§ 76 SGB III) sowie für Menschen mit Behinderungen (§ 73, 1 u. 2, § 115, 2, §116, 2 u. 4 sowie § 117 SGB III). Zudem existieren zum Teil Sonderprogramme des Bundes und der Länder zur Förderung marktbenachteiligter Jugendlicher.

  • Das bedarfsgewichtete Haushaltsnettoeinkommen  - auch Nettoäquivalenzeinkommen  ägenannt – wird in der Regel verwendet, um das Einkommen unterschiedlicher Haushalte miteinander vergleichbar zu machen.

  • Der Bereitschaftsdienst  wird zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet und ist teilweise mit der Rufbereitschaft  vergleichbar, jedoch ist der Grad der Anspannung des Arbeitnehmers in der Regel höher, da die Arbeitsaufnahme im Bedarfsfall häufig rasch oder unverzüglich zu erfolgen hat. Zu diesem Zweck wird bei Bereitschaftsdiensten in der Regel ein Aufenthalt im Betrieb vereinbart.  

  • Die Klassifizierung der Berufe (KldB 2010) wurde von der Bundesagentur für Arbeit 2011 neu entwickelt, um die aktuelle Berufslandschaft in Deutschland abzubilden. Im internationalen Kontext wird seit 2008 die International Standard Classification of occupations 2008 (Berufsklassifikation  ISCO-08) verwendet.

  • Beschäftigungsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einer Person am Arbeitsleben teilzunehmen. Diese ergibt sich aus den (sich wandelnden) Anforderungen der Arbeitswelt sowie den fachlichen, sozialen, methodischen und persönlichen Kompetenzen sowie der individuellen Gesundheit und Erwerbsfähigkeit der Person. Eine Person ist erwerbsfähig, die nicht aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 Abs. 1 SGB II). 

  • Betriebsbegehungen  dienen dazu Arbeitsbedingungen unmittelbar in Augenschein zu nehmen und Sicherheitsrisiken und Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz im Betrieb aufzudecken. An Begehungen  nehmen neben Vertretern des Unternehmens und des Betriebsrats auch Arbeitsschutzfachleute wie der Betriebsarzt, die Fachkraft  für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte teil. 

  • Der Betriebsrat  ist die durch das Betriebsverfassungsgesetz  (BetrVG) gesetzlich legitimierte kollektive Interessenvertretung der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mehr als fünf Beschäftigten. Das Äquivalent in öffentlichen Behörden wird Personalrat  genannt. 

  • Betriebsrat und Management eines Betriebs treffen betriebliche Vereinbarungen, die sich unmittelbar auf die Arbeitsplätze im Unternehmen beziehen und die gesamte Belegschaft betreffen – vom Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeiten bis hin zu Sozialplänen für Mitarbeitende, die von Betriebsschließungen betroffen sind. Zu solchen Themen haben Betriebsräte als Interessenvertretung der Beschäftigten Informations-, Mitwirkungs- oder Mitbestimmungsrechte. 

  • Der rechtliche Rahmen für die Mitbestimmung  der Betriebsräte ist durch das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) abgesteckt. Dieses sieht unter anderem vor, dass ein Betriebsrat in Betrieben mit mindestens fünf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewählt werden kann. Die Zahl der Betriebsratsmitglieder ist nach der Zahl der Betriebsangehörigen gestaffelt. Im Gesetz zudem enthalten sind unter anderem Bestimmungen über Wahl und Zusammensetzung eines Betriebsrats, zu seinen Aufgaben und Rechten, zu Gesamt- und Konzernbetriebsräten, zur Jugend- und Auszubildendenvertretung. 

  • Beim Blended Learning (aus dem englischen „to blend“ = vermischen) werden klassische, mit physischer Präsenz verbundene Lehrelemente verknüpft mit Elementen des Selbstlernens, unter Nutzung elektronischer Hilfsmittel wie z. B. internetbasierter Tutorien („E-Learning“).  

  • Die Brückenteilzeit  üist ein gesetzlicher Anspruch auf eine zeitlich begrenzte (1-5 Jahre) Reduzierung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer*innen. Die Brückenteilzeit kann eingefordert werden, sofern der Betrieb mehr als 45 Beschäftigte vorweist und der Arbeitsvertrag mindestens seit 6 Monaten besteht.

  • Der Begriff „Changemanagement“ bezeichnet die strategische Gestaltung von betrieblichen Strukturen und Prozessen im Zuge sich wandelnder Rahmenbedingungen. 

  • Als Clickwork  wird eine Art des Crowdworks bezeichnet, bei der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer viele kleine Aufgaben erledigen. 

  • Unter Cloudwork   versteht man online vermittelte Tätigkeiten, die auf digitalem Weg und damit ortsungebunden ausgeführt werden. Der Begriff leitet sich vom Wort “Cloud” (deutsch: Wolke) aus der IT-Welt ab, wo sie eine internet-basierte Bereitstellung von Services wie etwa von Speicherplatz bezeichnet. In der Arbeitswelt steht die Cloud für Menschen, die eine spezifische Arbeitsleistung für ein Unternehmen erbringen, dabei aber kein fester Teil des Unternehmens sind, sondern ortsungebunden quasi „in der Wolke“ arbeiten. 

  • Coworking Spaces sind Raumkonzepte für Mobiles Arbeiten  jenseits von Betriebsstätte und Homeoffice. Sie bieten grundlegende Infrastruktur für Büroarbeit.  

  • Crowdsourcing  setzt sich aus den Begriffen „Outsourcen” (ausgliedern) und „Crowd” (Menschenmenge) zusammen. Dies bedeutet, dass einzelne Aufgaben, die zuvor traditionell intern bearbeitet wurden, über Internetplattformen an eine Masse von Usern ausgelagert werden. Diese Form der Arbeit kann kommerziell und nicht-kommerziell sowie bezahlt oder unbezahlt erfolgen. Ein bekanntes Beispiel für eine nicht-kommerzielle Anwendung des Crowdsourcing ist das Online-Lexikon Wikipedia.

  • Der Begriff Crowdwork   setzt sich aus den englischen Worten für „Menschenmenge“ und „Arbeit“ zusammen. Internetplattformen werden hier für die Vermittlung von entlohnten Arbeitsaufträgen an eine große Schar von Personen verwendet – sog. Crowdworker. Crowdwork kann auch als bezahltes Crowdsourcing bezeichnet werden. 

  • Deglobalisierung  meint einen wirtschaftspolitischen Kurs der Entflechtung von internationalen Handlungsströmen. Ein Ziel der Deglobalisierung ist eine geringere Abhängigkeit vom Ausland durch die Regionalisierung der Güterproduktion.  

  • Dekarbonisierung  bedeutet die Reduktion bzw. den Verzicht auf Technologien, die CO2 verursachen. Das Ziel ist eine kohlenstoffarme Wirtschaft, um die Erderwärmung zu begrenzen. Zu den Maßnahmen gehört es, fossile Brennstoffe durch erneuerbare Energiequellen wie Windkraft und Sonnenenergie zu ersetzen.  

  • Dezile der Lohnverteilung erhält man, indem man die abhängig Beschäftigten nach der Höhe ihres Bruttostundenlohns sortiert und sie dann in zehn gleich große Gruppen (Dezile) aufteilt. Beschäftigte, die beispielsweise in das 1. Dezil  fallen, zählen zu den 10% der Beschäftigten mit den geringsten Bruttostundenlöhnen und bilden den unteren Rand der Lohnverteilung.  

  • Unter Digital Learning  wird die Fähigkeit verstanden, aus einer Vielzahl digitaler Informationen valides Wissen zu einem Themengebiet aufzubauen. 

  • Unter Digital Literacy wird die Fähigkeit zum Umgang mit gängiger, aktueller Software, neuen Medien und Alltagstechnologien verstanden.

  • Diversity   Management ist Bestandteil der Personalarbeit. Es hat zum Ziel, die Zusammenarbeit in Vielfalt  bewusst und reflektiert zu gestalten, um die unterschiedlichen Potenziale der Beschäftigten besser zu erschließen und zu nutzen.

  • Drittstaaten  sind Staaten, die kein Mitglied der Europäischen Union sind. Island, Liechtenstein und Norwegen sind EWR-Mitglieder und den EU-Mitgliedstaaten in vielen Bereichen gleichgestellt.

  • Die Duale Ausbildung  ist eine Ausbildungsform, bei der die auszubildende Person an zwei Lernorten ausgebildet wird, in der beruflichen Schule und im Betrieb. Üblicherweise besteht ein Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb und auszubildender Person. 

  • Das Easterlin-Paradoxon  geht zurück auf den Ökonom Richard Easterlin (1974), der den Zusammenhang zwischen dem Bruttoinlandsprodukt und dem subjektiven Glücksgefühl der Bevölkerung eines Landes untersuchte. Während das Glücksgefühl und das Bruttoinlandprodukt zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem positiven Zusammenhang stehen, steigt das Glücksempfinden über die Zeit nicht mit dem Wohlstand an.  

  • Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Mütter und Väter, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Die Arbeitgeber müssen den Eltern pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit gewähren und die Eltern von der Arbeit freistellen. Eltern erhalten während der Elternzeit keinen Lohn vom Arbeitgeber, können aber Elterngeld beantragen.

  • Unter Erwerbshybridisierung  wird die gleichzeitige Ausübung mehrerer Erwerbsformen zusammengefasst. Darunter fallen sowohl die Mehrfachbeschäftigung  als auch die hybride Beschäftigung. 

  • Die Erwerbsquote  ist ein Maß für die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung. Sie berechnet sich als Quotient aus der Anzahl an Erwerbstätigen und Erwerbslosen durch die Anzahl der Wohnbevölkerung in Deutschland. 

  • Erwerbstätige sind nach der Definition der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entgelt  irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen beziehungsweise in einem Arbeits­verhältnis stehen (Arbeitneh­merin­nen und Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Handwerk oder eine Land­wirtschaft betreiben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitgliedes mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen.

  • Mit dem europäischen Grünen Deal will die EU-Kommission nach eigenem Bekunden den Übergang zu einer Wirtschaft schaffen, die bis 2050 keine Netto-Treibhausgase mehr ausstößt, ihr Wachstum von der Ressourcennutzung abkoppelt und niemanden, weder Mensch noch Region, im Stich lässt.

  • Unter Fachkraft wird eine Person mit mindestens einer anerkannten zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung verstanden. Dies sind Personen mit abgeschlossener Lehre, einem Fachschulabschluss oder (Fach-)Hochschulabschluss oder vergleichbaren Abschlüssen.

  • Fachkräfteengpässe  meint eine Knappheit des Fachkräfteangebots. Aufgrund des geringen Angebots im Vergleich zur höheren Nachfrage fällt es Betrieben schwerer, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden.

    Die Bundesagentur für Arbeit weist Berufe mit Engpässen in ihrer jährlichen Engpassanalyse aus.

  • Der gesamte Prozess der Fallbearbeitung, vom ersten Kontakt zu Klient*innen, über die Planung und Bewilligung von Hilfeformen und –Prozessen bis hin zum Ende der Hilfe wird durch Fachsoftware geleitet und dort dokumentiert. 

  • Flex-Büros bedeutet, dass Beschäftigte kein festes Büro bzw. keinen festen Arbeitsplatz besitzen, sondern alle dort arbeiten, wo gerade Platz ist.

  • Mit der Förderung nach § 16 i SGB II erhalten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Lohnkostenzuschuss, wenn sie Personen einstellen, die in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben. In den ersten beiden Jahren erhalten sie einen Zuschuss von 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns oder – bei entsprechenden Regelungen- des Tariflohns oder kirchenrechtlichen Lohns. Ab dem dritten Jahr nimmt der Lohnkostenzuschuss jährlich um 10 Prozentpunkte ab und macht dann im fünften Jahr noch 70 Prozent des Lohns aus. Für Weiterbildungen der gefördert Beschäftigten können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Zuschuss von 3.000 Euro erhalten.

  • Formale Weiterbildungen führen zu einem zertifizierten oder anderweitig anerkannten Abschluss. Anbieter sind u. a. Institutionen des nationalen Bildungssystems oder Anbieter in Trägerschaft von Kammern und Berufsverbänden. Eine Formale Weiterbildung  kann auf die bisherige Ausbildung aufbauen (beispielweise eine Meisterausbildung) oder eine berufliche Neuorientierung bedeuten.

  • Der Arbeitgeber hat die mit Arbeit verbundenen Gefährdungen und dadurch erforderliche Maßnahmen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermitteln. Gefährdungen können beispielsweise Verletzungsrisiken durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes sein, aber auch psychische Belastungen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.

  • Unter dem Gender Care Gap  werden sämliche Arbeiten gefasst, die im Haushalt und Garten, bei der Pflege der Betreuung von Kindern und Älteren sowie im Bereich des ehrenamtlichen Engagements anfallen (BMFSFJ 2019).

  • Die Maßzahl des Gender Pay Gap  gibt den prozentualen Anteil, den Frauen im Durchschnitt pro Arbeitsstunde weniger verdienen als Männer, an. Als Bemessungsgrundlage dient der durchschnittliche Bruttostundenverdienst abhängig Beschäftigter Männer. Beim bereinigte Gender Pay Gap werden strukturbedingte Faktoren wie Qualifikationen, Tätigkeiten, Branchen und Erwerbsbiografien aus der Maßzahl heraus gerechnet. 

  • Das Gender Time Gap  misst den Unterschied in der wöchentlichen Erwerbsarbeitszeit von Männern und Frauen.

  • Der Begriff des Gender-Mainstreamings beschreibt, dass Betriebe, Organisationen, Institutionen und Politik alle Entscheidungen und Maßnahmen, die sie ergreifen möchten, zunächst hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Gleichstellung von Frauen und Männer prüfen. Das bedeutet, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Frauen und Männer und die Auswirkungen der getroffenen Entscheidungen in allen Phasen der Planung, Durchführung und Auswertung von Maßnahmen berücksichtigt werden sollen. Das Gender Mainstreaming wurde im Jahr 1997 im Amsterdamer Vertrag der Europäischen Union als verbindliche Richtlinie für alle Mitgliedstaaten festgeschrieben. 

  • Eine Geschlechterquote  (bzw. Frauenquote  ) legt fest, dass und in welchem Mindestanteil Frauen und Männern in Entscheidungsgremien wie dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat vertreten sein müssen. In Verbindung mit dem Mindestanteil wird häufig auch festgelegt, welche Unternehmen zur Einhaltung einer Frauen/-Geschlechterquote verpflichtet sind.

  • Unter Gigwork   versteht man eine online vermittelte Plattformarbeit  , die lokal – also „offline“, vor Ort – durchgeführt wird. „Gig“ bedeutet auf Deutsch „Auftritt“. Gigwork umfasst beispielsweise Handwerksdienstleistungen, Essenslieferungen oder Personenbeförderungen. 

  • Gründungen je 10.000 Erwerbsfähige

  • Grüne Kompetenzen  sind Fähigkeiten und Kenntnisse, die notwendig sind, um Produkte, Dienstleistungen oder Produktions- und Verwaltungsabläufe auf die Herausforderungen des Klimawandels sowie die damit verbundenen Vorgaben und Vorschriften auszurichten.

  • Heimarbeiter:in ist, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigener Wohnung oder selbstgewählter Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeister:innen erwerbsmäßig arbeitet, jedoch die Verwertung der Arbeitsergebnisse dem unmittelbar oder mittelbar auftraggebenden Gewerbetreibenden überläßt. (Heimarbeitsgesetz, §2, Abs. 1). 

  • Home-Office  ist eine Form des mobilen Arbeitens. Sie ermöglicht es Beschäftigten, nach vorheriger Abstimmung mit dem Arbeitgeber zeitweilig im Privatbereich, z.B. unter Nutzung tragbarer IT-Systeme (z.B. Notebooks) oder Datenträger, für den Arbeitgeber tätig zu sein (SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel). 

  • Unter hybrider Beschäftigung  versteht man die gleichzeitige Ausübung einer abhängigen und selbstständigen Tätigkeit. 

  • Der Begriff „hybrides Arbeiten“ bezeichnet einen Mix aus der Arbeit von zuhause und der Arbeit in Präsenz.

  • Der Begriff Informationsgesellschaft  wird durch die wachsende Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnologien geprägt.

  • Informelles Lernen  läuft über nicht-institutionalisierte Formen des Lernens. Das Lernen ist also nicht über eine Bildungseinrichtung oder einen festen Rahmen organisiert. Informelles Lernen  kann fast überall stattfinden, z. B. im Austausch mit der Familie, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz.

  • Mit Inklusion  bezeichnet man die selbstverständliche Einbeziehung von Menschen mit Behinderung in alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens.

  • Klein- und mittelständische Unternehmen 

  • Kompetenzmanagement   ist eine Managementdisziplin mit der Aufgabe, Kompetenzen zu beschreiben, transparent zu machen sowie den Transfer, die Nutzung und die Entwicklung der Kompetenzen, orientiert an den persönlichen Zielen der Mitarbeitenden sowie den Zielen der Unternehmung, sicherzustellen. 

  • Künstliche Intelligenz  bezeichnet ein Teilgebiet der Informatik. Im Zentrum steht die Entwicklung von Programmen und Maschinen, welche in bestimmten Teilbereichen (z. B. Erkennung von Bildern und Sprache) die Leistungsfähigkeit menschlicher Intelligenz aufweisen. Diese Leistungsfähigkeit beruht unter anderem auf dem sogenannten „maschinellen Lernen“. Hierbei lernen Programme und Maschinen aus vorgegebenen Beispielen und leiten aus großen Mengen unsortierter Daten zu verallgemeinernde Regeln ab.

  • Das Instrument der Kurzarbeit  dient dazu, betriebliche Kündigungen infolge vorübergehender Arbeitsausfälle, etwa in Krisenzeiten, zu verhindern, indem die regelmäßige Arbeitszeit für eine begrenzte Zeit reduziert wird. Damit gilt Kurzarbeit als eines der Erfolgsrezepte für die umfangreiche Beschäftigungssicherung in Krisenzeiten wie etwa der Covid-19-Pandemie.

    Um Verdienstausfälle der Beschäftigten zumindest teilweise auszugleichen, können die Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen. Abhängig von der Bezugsdauer der Kurzarbeit wird ihnen damit ein Teil der Lohnkosten für Ihre Beschäftigten ersetzt. Zudem werden die Sozialversicherungsbeiträge vollständig erstattet.

    Voraussetzung für die Beantragung von Kurzarbeitergeld ist unter anderem, dass mindestens zehn Prozent der Beschäftigten eines Betriebs einen Entgeltausfall von mehr als zehn Prozent zu verzeichnen haben sowie, dass Überstunden und positive Zeitguthaben abgebaut wurden. Weitere Informationen der Bundesagentur für Arbeit zum Kurzarbeitergeld finden sich unter https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/.

  • Das Statistische Bundesamt unterteilt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in fünf verschiedene Leistungsgruppen: Leitende Stellung (Leistungsgruppe  1), Herausgehobene Fachkräfte (Leistungsgruppe 2), Fachkräfte (Leistungsgruppe 3), Angelernte Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 4), Ungelernte Arbeitnehmer (Leistungsgruppe 5).

  • Die Lohnstückkosten  entsprechen dem Verhältnis von Arbeitskosten zu Arbeitsproduktivität. In der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung werden die Lohnstückkosten sowohl nach dem Personenkonzept als auch dem Stundenkonzept ausgewiesen.

  • Bei komplexen Arbeitsaufträgen, die über Crowdworking-Plattformen vermittelt werden und eine hohe Qualifikation voraussetzen, spricht man von Makrotasks – eine Zusammensetzung aus „groß“ und „Auftrag/Aufgabe“. Beispiele hierfür sind Programmier- oder Designleistungen.

  • Der Wert, der genau in der Mitte einer Datenverteilung liegt, nennt sich Median  . Die eine Hälfte der Daten ist immer kleiner, die andere größer als der Median.

  • Mehrfachbeschäftigung bezeichnet die gleichzeitige Ausübung zweier abhängiger Beschäftigungsverhältnisse. Dies können zwei sozialversicherungspflichtige, zwei geringfügige oder auch eine Kombination dieser Tätigkeiten sein.

  • Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse mit einem Arbeitsentgelt zwischen 450 Euro und 1300 Euro im Monat. Im Gegensatz zu Minijobs handelt es sich bei Midijobs um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.

  • Eine Person hat dann einen Migrationshintergrund  , wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil nicht mit deutscher Staatsangehörigkeit geboren wurde. Im Einzelnen umfasst diese Definition zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer, zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte, (Spät-)Aussiedlerinnen und (Spät-)Aussiedler sowie die als Deutsche geborenen Nachkommen dieser Gruppen (Definition des Statistischen Bundesamts).

  • Die Bandbreite der Tätigkeiten, die über Crowdworking-Plattformen organisiert werden, ist sehr vielfältig. Bei kleinteiliger Einfacharbeit spricht man von Mikrotasks – eine Zusammensetzung aus „klein“ und „Auftrag/Aufgabe“. Man kann auch von „Mikrojobs“ sprechen. Beispiele hierfür sind das Erfassen oder Überprüfen von Adressdaten.

  • In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2015 einen flächendeckenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Damit wurde eine Lohnuntergrenze geschaffen, die nicht unterschritten werden darf. Über die Anpassung der Höhe des Mindestlohns entscheidet alle zwei Jahre die Mindestlohnkommission. 

  • Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen mit höchstens 450 Euro monatlichem Arbeitsentgelt oder einem Arbeitseinsatz von maximal 70 Tagen pro Kalenderjahr. Durch fehlende Beiträge zu den Sozialversicherungen sichern Minijobs sozial nicht ab.

  • Mitbestimmung ist ein Kernelement des deutschen Systems der dualen Interessenvertretung, wobei zwischen der Mitbestimmung auf der betrieblichen Ebene (durch Betriebsräte) und der Unternehmensmitbestimmung unterschieden wird. Die Unternehmensmitbestimmung stellt die rechtlich legitimierte Partizipation der Beschäftigten an unternehmerischen Entscheidungen in den Führungsgremien (Aufsichtsrat, Vorstand) kapitalmarktorientierter Unternehmungen dar, indem sie den Arbeitnehmervertretungen Befugnisse der Information, Überwachung und Mitentscheidung zusichert. Demgegenüber ist der Betriebsrat die gesetzlich legitimierte kollektive Interessenvertretung der Beschäftigten in Betrieben der Privatwirtschaft mit mehr als fünf Beschäftigten. Das Äquivalent in öffentlichen Behörden wird Personalrat genannt.

  • Mobiles Arbeiten ist eine Arbeitsform, die nicht in einer Arbeitsstätte gem. § 2 Abs. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder an einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz gem. § 2 Abs. 7 ArbStättV im Privatbereich des Beschäftigten ausgeübt wird, sondern bei dem die Beschäftigten an beliebigen anderen Orten (z.B. beim Kunden, in Verkehrsmitteln, in einer Wohnung) tätig werden (SARS-CoV2-Arbeitsschutzregel).

  • Der Mutterschutz  ist ein besonderer gesetzlicher Schutz für Arbeitsnehmerinnen, die schwanger sind oder stillen. Die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz erstrecken sich auf Zeiten vor und nach der Geburt. Sie umfassen Vorgaben zum Gesundheitsschutz  am Arbeitsplatz, einen besonderen Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot unmittelbar vor und nach der Geburt und die Absicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbots.

  • Nicht reglementierte Berufe  erfordern keine staatliche Anerkennung oder Zulassung und sind weder direkt noch indirekt durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Besitz bestimmter Berufsqualifikationen gebunden. Dazu gehören viele Ausbildungsberufe im dualen System sowie zahlreiche akademische Berufe.

  • Damit sind die Befunde nur aussagekräftig für die befragte Gruppe können nicht auf eine Grundgesamtheit übertragen werden. 

  • Damit sind die Befunde nur aussagekräftig für die befragte Gruppe der 978 betrieblichen Entscheiderinnen und Entscheider aus Deutschland, Schweiz und Österreich und können nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe in diesen Ländern übertragen werden. 

     

    Hinweis zu Beitrag "Weiterbildung zur Fachkräftesicherung - es herrscht Zurückhaltung"

     

  • Als Niedriglohn  wird gemäß der Definition internationaler Organisationen (ILO, OECD) ein Stundenentgelt bezeichnet, das geringer ist als zwei Drittel des nationalen Medianlohns.

  • Non-formale Weiterbildungen sind Weiterbildungen ohne formalen, staatlich anerkannten Nachweis. Offen ist meist, wie die erworbenen Qualifikationen von Dritten anerkannt werden. Non-formale Weiterbildungen finden meist außerhalb des formalen Bildungssystems statt, aber auch bspw. Hochschulen und berufliche Schulen bieten non-formale Weiterbildungen an.

  • Nach Definition des Statistischen Bundesamtes wird unter einem Normalarbeitsverhältnis  ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis verstanden, das in Vollzeit oder in Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird. Ein Normalarbeitnehmer arbeitet zudem direkt in dem Unternehmen, mit dem er einen Arbeitsvertrag hat. Bei Zeitarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern, die von ihrem Arbeitgeber – der Zeitarbeitsfirma – an andere Unternehmen verliehen werden, ist das nicht der Fall. 

  • Unter organisationaler Resilienz versteht man die Anpassungsfähigkeit der Arbeitsorganisation gegenüber externen Veränderungen mit dem Ziel, die Funktionalität aufrecht zu erhalten.

  • Der Partnerschaftsbonus  ist im Zusammenhang mit dem Elterngeld eine zusätzliche Leistung, die an Mütter und Väter ausgezahlt wird, die beide in Teilzeit arbeiten und sich gemeinsam um die Kindererziehung kümmern.

  • Der Personalrat ist die Vertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Dienststelle einer öffentlichen Verwaltung. Rechtsgrundlage sind die gültigen Personalvertretungsgesetze der Bundesländer und das Bundespersonalvertretungsgesetz. Das Äquivalent in der Privatwirtschaft ist der Betriebsrat.

  • Pflegezeit  kann von Beschäftigten beantragt werden, wenn ein pflegebedürftiges Familienmitglied häuslich von dem/der  Beschäftigten gepflegt wird. Die Pflegezeit beträgt maximal 6 Monate und kann nur eingefordert werden, wenn das Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter hat. 

  • Dieser Begriff bezeichnet Personen, die digital über Plattformen vermittelte Arbeitsaufträge erledigen – in der Regel gegen Bezahlung oder Aufwandsentschädigung.

  • Als Plattformökonomie  bezeichnet man internetbasierte Geschäftsmodelle, die Anbieterinnen und Anbieter mit Interessenten und Interessentinnen bzw. Kundinnen und Kunden auf einem digitalen Marktplatz zusammenbringen – zum Beispiel Selbständige mit Auftraggebern (Freelancer- und Projektseiten), Reisende und Wohnungsbesitzerinnen und -besitzern (Unterkunftsvermittlung) oder Fahrerinnen oder Fahrer mit Fahrgästen.

  • Unter Psychische Beanspruchung  werden die subjektiven Folgen von psychischen Belastungen verstanden. Diese lassen sich unterteilen in physische Beanspruchung (z.B. des Herz-Kreislaufsystems, der Muskulatur) und psychische Beanspruchung (z.B. der Aufmerksamkeit, des Gedächtnisses). Psychische Beanspruchung kann zu positiven, anregenden und negativen, beeinträchtigenden Effekten führen. Positive Beanspruchungsfolgen sind z. B. Übungseffekte, Anregungs- bzw. Aufwärmeffekte, Lernen sowie Kompetenzentwicklung, die es ermöglichen, in einem Zustand angemessener psychischer und körperlicher Funktionsfähigkeit Anforderungen leichter zu bewältigen. Kurzfristige negative psychische Beanspruchungsfolgen behindern die Anforderungsbewältigung und zeigen sich in Gereiztheit, Nervosität oder Monotonie-Erleben (Langeweile). Bei fortgesetzter hoher negativer Belastung kann es zu langfristigen Beanspruchungsfolgen kommen. Bekannt sind hier stressassoziierte Erkrankungen wie Bluthochdruck, Magen- und Darmerkrankungen, psychische Erschöpfung sowie Verspannungen des Schulter- und Nackenbereichs.

  • Unter Psychische Belastung  wird die Gesamtheit der erfassbaren Einflüsse definiert, die von außen auf den Menschen zukommen und auf ihn psychisch einwirken. Entgegen dem allgemeinen Sprachgebrauch wird in der Arbeitswissenschaft Belastungen wertneutral verwendet also weder negativ noch positiv. Psychische Belastungen bei der Arbeit kann man in fünf Merkmalsbereiche einteilen: 1. Arbeitsaufgabe (zum Beispiel der Handlungsspielraum des Mitarbeitenden), 2. Arbeitsorganisation (hierunter fallen zum Beispiel die Arbeitszeiten), 3. Soziale Beziehungen (zum Beispiel soziale Unterstützung durch den Kollegenkreis), 4. Arbeitsumgebung (Geräusche, Beleuchtung etc.) und 5. Neue Arbeitsformen (darunter Mobilität, zeitliche Flexibilisierung). Laut dem Arbeitsschutzgesetz müssen psychische Belastungen am Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber erfasst und gezielte Maßnahmen zur Reduktion gesundheitsgefährdender Belastungen abgeleitet werden.

  • Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Psychische Gesundheit  als „Zustand des Wohlbefindens, in dem der Einzelne seine Fähigkeiten ausschöpfen, die normalen Lebensbelastungen bewältigen, produktiv und fruchtbar arbeiten kann und imstande ist, etwas zu seiner Gemeinschaft beizutragen“. In dieser Definition kommt die individuelle und die gesamtgesellschaftliche Perspektive zum Tragen: Psychische Gesundheit ist für jeden Menschen die Voraussetzung, um das intellektuelle und emotionale Potenzial zu entfalten und seine Rolle in der Gesellschaft und im Arbeitsleben finden zu können. So befähigt psychische Gesundheit den Menschen, mit Anforderungen und Belastungen des Alltags umzugehen und diese gut zu bewältigen. 

  • Ein Quereinstieg  ist ein Wechsel in einen anderen als den zuvor ausgeübten Beruf. Je nach Zielberuf und vorheriger Qualifikation kann eine Umschulung  Voraussetzung für einen Quereinstieg sein.

  • Der reale effektive Wechselkurs bewertet die preisliche oder kostenmäßige Wettbewerbsfähigkeit eines Landes (oder eines Währungsgebiets) gegenüber seinen wichtigsten Konkurrenten innerhalb (und außerhalb) des Euro-Währungsgebiets. Bei einem real steigenden Wechselkurs spricht man von einer realen Aufwertung – die Produkte werden für andere Länder teurer - , bei einem real fallenden Wechselkurs von einer realen Abwertung – die Produkte werden für andere Länder günstiger.

  • Der Reallohn  berücksichtigt neben der Entwicklung des Verdienstes auch die Entwicklung der Preise.

  • Rufbereitschaft wird zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet. Wenn sich ein Beschäftigter in Rufbereitschaft befindet, verpflichtet er sich für den zeitlich abgegrenzten Zeitraum zu einer Form der ständigen Erreichbarkeit. Zudem muss er in der Lage sein, seine Tätigkeit innerhalb einer festgesetzten Frist aufzunehmen.

  • Schichtarbeit  liegt vor, wenn mehrere Beschäftigte sich an einem Arbeitsplatz nach geregelter zeitlicher Reihenfolge abwechseln.

  • Die Schulische Berufsausbildung  ist der Sammelbegriff für Ausbildungsgänge, die nicht nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. der Handwerksordnung (HwO) geregelt sind; also jene Ausbildungsgänge, die federführend von berufsbildenden Schulen und Schulen des Gesundheitswesens angeboten werden. Vor allem Ausbildungen in Gesundheits-, Erziehungs- und Sozialwesen sind so organisiert. 

  • Menschen mit einer anerkannten Schwerbehinderung  weisen mindestens einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 auf. 

  • Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Es beinhaltet Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) sowie Leistungen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.

  • Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) regelt zusammen mit dem SGB II das Arbeitsförderungsrecht. Neben dem Arbeitslosengeld regelt das SGB III die Maßnahmen der Arbeitsförderung, wie Beratung und Vermittlung oder berufliche Weiterbildung. Diese Leistungen des SGB III stehen zu einem Großteil auch Personen zur Verfügung, die Leistungen nach dem SGB II beziehen.

  • Unter Sharing Economy  versteht man das systematische Ausleihen von Gegenständen und gegenseitige Bereitstellen von Räumen und Flächen, insbesondere durch Privatpersonen und Interessengruppen. Zudem wird der Begriff in Bezug auf das Teilen von Informationen und Wissen verwendet. So entstehen im Rahmen der Sharing Economy sowie im Kontext von Social Media-Plattformen ebenfalls neue, entlohnte Tätigkeiten.

  • Als Solo-Selbstständige  werden gemeinhin Selbstständige bezeichnet, die keine Mitarbeiter beschäftigen.

  • Einrichtungen und Verbände, die personenbezogene Dienstleistungen erbringen, an deren zuverlässigen und qualitätsvollen Erbringung ein öffentliches Interesse besteht. Diese Dienstleistungen können in den Branchen Gesundheit, Bildung und Soziales liegen. 

  • Das Substituierbarkeitspotenzial  gibt an, in welchem Ausmaß Tätigkeiten gegenwärtig potenziell durch den Einsatz von Computern oder computergesteuerten Maschinen ersetzbar sind. Ersetzbarkeit allein heißt nicht, dass die Tätigkeit auch tatsächlich ersetzt wird. Wenn die menschliche Arbeit wirtschaftlicher, flexibler oder von besserer Qualität oder rechtliche oder ethische Hürden bestehen, warden auch ersetzbare Tätigkeiten eher nicht ersetzt. 

  • Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände (beziehungsweise einzelne Unternehmen) handeln für ihre Mitglieder Tarifverträge aus, in denen es um grundlegende Beschäftigungsbedingungen geht – insbesondere in punkto Entgelt   und (wöchentlicher) Arbeitszeit. Konflikte, die dabei entstehen, können durch Arbeitskämpfe ausgetragen werden. Die Tarifautonomie  ist im Grundgesetz garantiert (Art. 9 Abs. 3).

  • Teilzeit ist jede Arbeitszeit, die weniger Arbeitsstunden als die Arbeitszeit von vergleichbaren Personen in Vollzeit umfasst.

  • Telearbeitsplätze sind von Unternehmen fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit vereinbart und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat (ArbStättV, §2 Abs. 7).

  • Unter einer Umschulung versteht man eine Ausbildung für eine andere als die vorher erlernte Tätigkeit. Ziel ist der Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses. Meist ist die Ausbildungsdauer aufgrund der in der Erstausbildung erworbenen Kenntnisse verkürzt.

  • Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht, Beschäftigte ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz  bei der Arbeit zu unterweisen. Eine Unterweisung muss beispielsweise dann erfolgen, wenn neue Technologien oder Arbeitsmittel in der Ausführung der Tätigkeit verwendet werden und damit veränderte Verletzungsrisiken einhergehen. 

  • Die Verhaltensprävention verfolgt das Ziel, zum Beispiel durch die Stärkung der Gesundheitskompetenz gesundheitsriskantes Verhalten vorzubeugen. Die Verhältnisprävention hingegen fokussiert auf die Arbeitsbedingungen und versucht diese zum Beispiel durch Anpassungen der Arbeitsorganisation gesundheitsgerecht zu gestalten.

  • Die Verhältnisprävention fokussiert auf die Arbeitsbedingungen und versucht diese zum Beispiel durch Anpassungen der Arbeitsorganisation gesundheitsgerecht zu gestalten. Die Verhaltensprävention hingegen verfolgt das Ziel, zum Beispiel durch die Stärkung der Gesundheitskompetenz gesundheitsriskantem Verhalten vorzubeugen.

  • Eine Gruppe ist vielfältig, wenn sich die Personen in ihren Eigenschaften voneinander unterscheiden – und diese Eigenschaften für sich selbst als wichtig empfinden. Häufige Vielfaltsdimensionen sind Herkunft, Geschlecht oder Alter. 

  • Eine Kennzahl um vergleichbare Messungen von Beschäftigung durchführen zu können, auch wenn unterschiedliche Beschäftigungs- und Arbeitszeitmodelle vorliegen. 

  • Grundsätzlich sind folgende Merkmale für einen Werkvertrag  maßgebend: Vereinbarung und Erstellung eines konkret bestimmten Werkergebnisses bzw. Veränderung einer Sache; Eigenverantwortliche Organisation aller sich aus der Übernahmeverpflichtung ergebenden Handlungen durch den Werkunternehmer (unternehmerische Dispositionsfreiheit, auch in zeitlicher Hinsicht); keine Einflussnahme des Auftraggebers auf Anzahl und Qualifikation der am Werkvertrag beteiligten Arbeitnehmer; in der Regel eigene Arbeitsmittel; Weisungsrecht des Auftragnehmers gegenüber seinen im Betrieb des Auftraggebers tätigen Arbeitnehmern; keine Eingliederung in die Arbeitsabläufe oder in den Produktionsprozess des Auftraggebers 

  • Zeitarbeit bedeutet „Arbeiten auf Zeit": Eine Arbeitnehmerin beziehungsweise ein Arbeitnehmer (der Leiharbeitnehmer) hat einen Arbeitsvertrag mit einer Verleihfirma (dem Verleiher) geschlossen. Die Verleihfirma setzt sie beziehungsweise ihn daraufhin befristet bei einem oder mehreren Kunden (dem Entleiher) ein. Aus diesem Grund wird Zeitarbeit auch „Arbeitnehmerüberlassung“ genannt.

  • Als ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten Beschäftigte, die in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens stehen, aber das Rentenalter noch nicht erreicht haben, und die weiterhin in der Lage sind, zu arbeiten. Eine allgemeingültige Definition oder Altersgrenze für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt es nicht. In der wissenschaftlichen sowie betrieblichen Diskussion wird die Altersgrenze für diese Gruppe aber häufig bei einem Lebensalter von 55 bis 65 bzw. 67 Jahren gezogen.

  • Fähigkeiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen, um die Aufgaben und Herausforderungen ihres Arbeitsalltags selbstständig zu lösen und handlungsfähig zu bleiben. Anders als fachliche Kompetenzen sind sie meist nicht mit einem Zeugnis zertifiziert. 

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