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Weiterbildung während Kurzarbeit noch wenig genutzt

Nur 18,9 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit  haben diese 2020 für Weiterbildung genutzt. Wer sich vor allem weiterbildet, was Betriebe und Beschäftigte in Kurzarbeit abhält und welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Kurzarbeit für betriebliche Weiterbildung nutzen: Das haben in den ersten Monaten der Pandemie nur 18,9 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit getan. Was sinnvoll klingt, ist 2020 für Betriebe wie Beschäftigte an einigen Hürden gescheitert. Das zeigt eine Analyse des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans Böckler-Stiftung (Pusch/Seifert, 2021). Hier die Kernergebnisse:

  1.  

    18,9 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit haben seit Beginn der COVID-19-Pandemie eine betriebliche Weiterbildung gemacht.

    Das ist das Ergebnis einer Befragung der Hans-Böckler-Stiftung vom November 2020, auf die sich die Analyse des WSI bezieht. Unter den Beschäftigten ohne Kurzarbeit lag der Anteil mit 28,8 Prozent deutlich höher. Diese Ergebnisse decken sich mit den Angaben der Betriebe: Nur jeder zehnte Betrieb mit Kurzarbeit gab an, die Zeiten des Arbeitsausfalls für die Weiterbildung der Beschäftigten genutzt zu haben (Bellmann et al., 2021).

  2.  

    Fehlendes Wissen über öffentliche Förderungen und ein Mangel an Kapazitäten der Betriebe für die Planung sind häufige Gründe für die niedrige Weiterbildungsquote unter Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern. Neben den coronabedingten Kontaktbeschränkungen nennen zudem vor allem kleine und mittlere Betriebe unsichere Zukunftschancen als Grund (Bellmann et al., 2021; Leifels, 2021).Was Beschäftigte in Kurzarbeit von der Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung abgehalten hat, ist dagegen bislang nicht eindeutig – abgesehen von allgemeinen Befunden über Anreize zur Weiterbildung. Nach Angaben der Betriebe hängt dies zum Teil mit einem mangelnden Interesse der Beschäftigten zusammen. Plausibel scheint aber auch, dass gerade Beschäftigte mit Kindern durch den Wegfall der Kinderbetreuung während der Pandemie kaum Zeit für Weiterbildung fanden.

  3.  

    Die Teilnahme an Weiterbildung steigt bei Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern mit dem Qualifikationsgrad: von 4 Prozent ohne Abschluss über 14 Prozent mit Berufsabschluss auf 35 Prozent mit Hochschulabschluss.

    Damit unterscheidet sich das Beteiligungsmuster nicht von dem der Beschäftigten insgesamt (Infografik „Wer bildet sich beruflich weiter?). Zudem nahmen etwa Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeiter im produzierenden Gewerbe und im Handel deutlich seltener an Weiterbildung teil als ihre Kolleginnen und Kollegen. Im Gastgewerbe und in der Verkehrsbranche bildeten sich die Beschäftigten in Kurzarbeit etwas häufiger weiter. Besonders viele Weiterbildungen boten in Phasen der Kurzarbeit Betriebe im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen, im Versicherungs- und Finanzwesen sowie in der IKT-Branche an (Bellmann et al., 2021).

Die Ergebnisse werfen nur ein erstes Schlaglicht auf die Weiterbildungsbeteiligung in Kurzarbeit: Für ein besseres Verständnis der Voraussetzungen und Herausforderungen in den verschiedenen Branchen sind weitere vertiefende Analysen notwendig. Welche politischen Gestaltungsmöglichkeiten sich bereits heute ergeben, erklärt der ehemalige Leiter des WSI, Dr. Hartmut Seifert, in diesem Interview.

  • Die betriebliche Weiterbildung von Arbeitnehmer/-innen wird grundsätzlich durch das Qualifizierungschancengesetz bzw. Arbeit-von-morgen-Gesetz geregelt (§ 82 SGB III  ). Im Zuge der Erweiterung der gesetzlichen Regelungen zur Kurzarbeit im Rahmen des Beschäftigungssicherungsgesetzes (§ 106a SGB III) wurden die Fördermöglichkeiten von Weiterbildung während Kurzarbeit erweitert: seit dem 01.01.2021 haben betroffene Betriebe Anspruch auf eine anteilige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge sowie eine pauschale Lehrgangskostenerstattung in Abhängigkeit von der Betriebsgröße (vgl. BA, 2021). Im Unterschied zur Förderung von Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz gibt es dabei keine Überprüfung der individuellen Anspruchsvoraussetzungen, etwa ob die berufliche Tätigkeit durch den Strukturwandel bedroht ist oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf angestrebt wird.

    Offen bleibt bislang, welchen Einfluss die Ausweitung der gesetzlichen Förderung auf die Weiterbildungsbeteiligung von Beschäftigten und Betrieben in Kurzarbeit hat bzw. zukünftig haben wird.

Zur Studie

Die im August 2021 erschienene Analyse des WSI wurde auf Basis der Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung durchgeführt. Gezählt wurde dabei die Teilnahme an einer betrieblichen Weiterbildungsmaßnahme in der Zeit von Beginn der Corona-Pandemie bis Anfang November 2020. 

Zentrale Quellen zu Weiterbildung in Kurzarbeit:

Zu den detaillierten Ergebnissen der Befragung geht es hier.

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