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Illustration Wandel Erwerbsformen

10 Fakten zum Wandel der Erwerbsformen in Deutschland

Ein Hoch bei der Normalarbeit, sinkende Tendenz nach Anstieg bei atypischer Beschäftigung: Welche Trends bestimmten den Wandel der Beschäftigungsformen der vergangenen Jahrzehnte?

(Grundlage für die Definition der Erwerbsformen ist die des Statistischen Bundesamtes)

Die Nachfrage der Betriebe nach mehr Flexibilität und veränderte Bedarfe der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind wichtige Treiber für die Entwicklung der atypischen Beschäftigung:

  • Strukturwandel zu kleineren Dienstleistern steigert Bedarf an flexiblem Personal.
  • Ebenso der Wettbewerbsdruck in einer globalisierten Volkswirtschaft.
  • Der Abbau rechtlicher Schranken ermöglicht mehr flexible Beschäftigung.
  • Für einen zunehmenden Anteil Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer passt eine Teilzeitstelle besser zu ihren Lebensumständen, bspw. um eine Erwerbstätigkeit mit Kindererziehungs- bzw. Kinderbetreuungsverpflichtungen zu vereinbaren, oder um etwaige Pflegeverpflichtungen erfüllen zu können. Gleichzeitig sind Beschäftigte auch unfreiwillig atypisch beschäftigt, wenn beispielsweise keine andere Stelle gefunden werden konnte.
  • Bei Studierenden, Schülerinnen und Schülern sowie Rentnerinnen und Rentnern in geringfügiger Beschäftigung ist es wahrscheinlich, dass sie nicht an einem höheren Arbeitsumfang interessiert sind.

In diesem Umfeld ergibt der Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes folgendes Bild bei der Entwicklung der Erwerbsformen zwischen 1991 und 2019:

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    Bezogen auf die Kernerwerbstätigen liegt der Anteil Normalarbeitender (inkl. Teilzeit  über 20 Stunden) ab 2018 erstmals seit 2002 über 70 Prozent. Wird die unbefristete Teilzeit über 20 Stunden herausgerechnet, so beträgt der Anteil etwas über 60 Prozent.

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    Der Anteil atypisch Beschäftigter an den Kernerwerbstätigen geht nach einem Anstieg seit Jahren zurück. 2019 lag er zwischen 5,3 Prozent bei geringfügig Beschäftigten und 12,3 Prozent bei Teilzeitarbeitenden mit weniger als 20 Stunden. Würde allerdings Teilzeitbeschäftigung über 20 Wochenstunden als atypische Beschäftigung berücksichtigt, stiege ihr Anteil weiter. Die Zahlen zu geringfügig Beschäftigten sind im Mikrozensus zudem viel niedriger als bei der Bundesagentur für Arbeit (BA), weil die BA Schüler, Studierende und Rentner nicht als Kernerwerbstätige erfasst.

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    Der Anteil der befristet Beschäftigten an den Kernerwerbstätigen ist bis 2010 auf 8,1 Prozent gestiegen, seitdem im Trend rückläufig und 2019 bei 6,1 Prozent. Die Leiharbeit  liegt seit 2006 stabil bei rund zwei Prozent.

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    Der Anteil Soloselbstständiger ist 2019 mit 4,8 Prozent auf dem niedrigsten Stand, nachdem er bis 2005 gewachsen ist.

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    Der Anteil der Beschäftigten in Normalarbeit an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15-64 Jahre) sinkt bis 2005 und steigt danach auf das zweithöchste Niveau seit 1991.

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    Der Anteil der Teilzeitjobs mit mehr als 20 Wochenstunden wächst von 1996 bis 2019 um mehr als das Doppelte auf knapp acht Prozent, der von Vollzeit-Normalarbeitsjobs steigt seit 2007 um mehr als fünf Prozentpunkte auf gut 42 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.

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    Atypische Beschäftigungsformen wachsen bis 2011 und gehen danach auf einen Anteil von unter 14 Prozent der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zurück.

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    Gleiches gilt für Selbstständige, die 2019 noch 6,4 Prozent an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter ausmachen.

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    Der Anteil Inaktiver erreicht 2019 das niedrigste Niveau des gesamten Betrachtungszeitraums, nachdem er bis 2005 gestiegen ist.

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    Mehr Betriebe haben zwischen 2012 und 2017 atypische Beschäftigung durch Kernbelegschaften ersetzt (13 Prozent) als umgekehrt (8,9 Prozent). Aus Vollzeit wurde häufiger Teilzeit (18,3 Prozent) als andersrum (15,4 Prozent) – auch, weil Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mehr Teilzeit nachfragen
    (Schäfer, 2020).

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