Anfang der Seite Springe zum Hauptinhalt der Seite

Geringfügige Beschäftigung

Wie groß ist der Anteil der geringfügig Beschäftigten an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung? Angaben zu der Entwicklung im Zeitverlauf liefert das IAB-Betriebspanel. Wie sich der Anteil der geringfügig Beschäftigten je nach Branche, Betriebsgröße und Betriebsstandort unterscheidet, erfahren Sie hier.

  • Die Daten zeigen, wie groß der Anteil der geringfügig Beschäftigten an der betrieblichen Gesamtbeschäftigung ist. Die Aussage bezieht sich auf den Stichtag 30.06. des Befragungsjahrs. Geringfügig beschäftigt ist, wer in den betrachteten Jahren entweder ein monatliches Entgelt  von maximal 450 Euro (vor 2013: 400 Euro) hat oder kurzfristig beschäftigt wird (d. h. für maximal 3 Monate oder maximal 70 Tage im Jahr bzw. vor 2017 max. 2 Monate oder max. 50 Tage im Jahr). Die Kennzahl ist über den Zeitverlauf ab 2010 dargestellt und kann nach Branchen, Betriebsgrößen und Bundesländern differenziert dargestellt werden.

  • Die Daten entstammen der Publikation "Erwerbsstrukturen im Wandel - Daten aus dem IAB-Betriebspanel [Juli 2022]" und können als Datentabelle auf der IAB-Website unter folgendem Link abgerufen werden: Erwerbsstrukturen im Wandel - Daten aus dem IAB-Betriebspanel - IAB - Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

    Datenbasis ist das IAB-Betriebspanel. Das IAB-Betriebspanel ist eine jährliche repräsentative Arbeitgeberbefragung von Betrieben aller Wirtschaftszweige und Größenklassen in Deutschland. Im Auftrag des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) werden seit 1996 bundesweit jährlich knapp 16.000 Betriebe befragt.

    • Bei den dargestellten Anteilen handelt es sich um hochgerechnete Werte. Die Anteile beziehen sich auf die betriebliche Gesamtbeschäftigung. Die betriebliche Gesamtbeschäftigung neben sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeiter/innen, Angestellten auch nicht sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Beamte/Beamtenanwärter/innen, tätige Inhaber/innen und mithelfende Familienangehörige), Auszubildende sowie geringfügige und sonstige Beschäftigte.
    • Die Formulierungen der Fragen, auf denen der dargestellte Indikator beruht, hat sich zwischen den Befragungsjahren nicht maßgeblich verändert, allerdings liegen dem Begriff der geringfügigen Beschäftigung jeweils im Befragungsjahr unterschiedliche gesetzliche Regelungen zugrunde. Die Frage wird jährlich gestellt.
    • Weitere Informationen finden Sie im Metadatenblatt.
Newsletter