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Arbeitszeiterfassung Pro und Contra 

Vor rund zwei Jahren hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Arbeitgeber in der Europäischen Union die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten vollständig erfassen müssen. In Deutschland ist bisher nur wenig passiert. Was für und was gegen eine Zeiterfassung spricht, finden Sie hier dargestellt.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 sind Arbeitgeber in allen Mitgliedstaaten der EU verpflichtet die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen und dafür nationale Regelungen zu erlassen. Eine feste Frist wurde allerdings nicht gesetzt. In Deutschland gilt bislang, dass nur Überstunden und Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagend durch die Arbeitgeber erfasst werden.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände reagierten unterschiedlich auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Während die einen eine Stärkung von Arbeitnehmerrechten und des Gesundheitsschutzes sehen, warnen die anderen vor einer Wiedereinführung der Stechuhr, die im Widerspruch zu flexiblen Arbeitszeitmodellen stünden.

Wo liegen nun die Chancen und wo die Risiken einer vollständigen Arbeitszeiterfassung? Wir stellen die wichtigsten Pro- und Contra-Argumente vor.

Pro

  • Übersicht und Transparenz: Alle Mitarbeiter*innen und Führungskräfte wissen über ihre geleistete Arbeitszeit Bescheid. Führungskräfte können so künftige Projekte zeitlich deutlich besser planen.

  • Die präzise Aufzeichnung der Arbeitszeit ermöglicht sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberorientierte Flexibilität. Z.B. um Gleitzeitregelungen zu ermöglichen oder bei schwankender Auftragslage Kurzarbeit zu vermeiden.

  • Verletzungen des Arbeitsschutzgesetzes werden sichtbarer. Dadurch lassen sich gesundheitliche Risiken, die sich zum Beispiel durch überlange Arbeitszeiten und nicht eingehaltenen Ruhepausen für Arbeitnehmer*innen ergeben, vermeiden.

Contra

  • Die Einführung, das Pflegen und die Kontrolle von Zeiterfassungssystemen kosten ebenfalls Zeit – und Geld.

  • Beschäftigte, die zeitlich und räumlich flexibel arbeiten, können sich durch die Zeiterfassung kontrolliert fühlen.

  • Das deutsche Arbeitszeitgesetz setzt der Arbeitszeitflexibilität engere Grenzen als die EU-Arbeitszeitrichtlinie. Eine vollständige Erfassung und Kontrolle der Arbeitszeiten würde flexiblem Arbeiten neue Hürden entgegensetzen.

Rat der Arbeitswelt

In seinem aktuellen Arbeitswelt-Bericht 2021 spricht sich der Rat der Arbeitswelt für eine schnelle Umsetzung des EuGH-Urteils durch den Gesetzgeber aus.

Zu diesem Thema haben unter anderem die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) verschiedene Einschätzungen und Stellungnahmen veröffentlicht. Zudem hat das Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht im Auftrag des DGB ein Gutachten zu mit dem EuGH-Urteil verbundenen juristischen Fragen erstellt.

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