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Bühnenbild Inklusion

Inklusion im Wandel der Arbeitswelt

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben ist ein wichtiger Indikator für den Erfolg von Inklusion  . Wie die berufliche Inklusion im Wandel der Arbeitswelt gelingt.

Eines der zentralen Inklusionsziele des Bundesteilhabegesetzes und der UN-Behindertenrechtskonvention ist die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Doch die Teilhabebedingungen sind im Umbruch: durch Digitalisierung, demografische Verschiebungen und dem strukturellen Wandel, in dem Dienstleistungsberufe beispielsweise im Gesundheitswesen noch wichtiger werden.

Für die Inklusion birgt der Wandel neue Herausforderungen, aber auch neue Chancen: Durch technologischen Wandel und Digitalisierung ist körperlich fordernde Arbeit weniger gefragt, wird aber auch zunehmend durch leistungsfähigere Assistenzsysteme unterstützt. Angesichts der demografischen Entwicklung geht die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber am Arbeitsmarkt unterdessen immer stärker zurück. Inklusion und Integration von Menschen mit Behinderung werden deshalb mehr und mehr Teil der Personalstrategie von Betrieben auf Fachkräftesuche.

  • Welchen Stellenwert Inklusion für das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim bei der Fachkräftesicherung hat und wie der Inklusionsbeauftragte die Entwicklung am Arbeitsmarkt einschätzt, lesen Sie in unserem Interview.
  • Wie berufstätige Menschen mit Behinderungen das erste Corona-Jahr erlebt haben und wie sich die Pandemie auf die Arbeitslosenzahlen von Menschen mit einer Schwerbehinderung ausgewirkt haben, zeigt unsere Infografik.

Wie gut gelingt Inklusion im Arbeitsleben?

Wie gut gelingt Inklusion im Arbeitsleben, und wer ist gemeint?

Das Sozialgesetzbuch (SGB IX, § 2, Abs. 1) definiert Menschen mit Behinderungen als „Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

In den vergangenen zwei Jahrzehnten ist der Anteil der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt gestiegen: Hatten 1999 erst 32,1 Prozent der Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 eine Beschäftigung, war 2017 mit 46,9 Prozent bzw. 1.464.000 fast die Hälfte erwerbstätig. Neben dem konjunkturellen Aufschwung und dem damit steigenden Bedarf an Personal in den Betrieben, haben auch verschiedene Förderprogramme der Bundesregierung, der Bundesagentur für Arbeit (BA), aber auch Initiativen von Gewerkschaften und Unternehmerverbänden einen Beitrag zu dieser Entwicklung geleistet.

Die gesetzliche Förderung regelt das Sozialgesetzbuch mit dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Es sieht für Menschen mit Behinderungen (SGB IX, § 49) sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (SGB IX, § 50) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vor, die die Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen erhalten, verbessern, herstellen oder wiederherstellen sollen. Unterstützung gibt es für Arbeitsuchende zum Beispiel bei der Bewerbung um einen Arbeits- oder Praktikumsplatz, bei der Berufsvorbereitung und behinderungsbedingten Grundausbildungen, aber auch bei der Finanzierung von technischen Arbeitshilfen. Unternehmen können u. a. Ausbildungszuschüsse, Eingliederungszuschüsse und Kostenerstattung für Probebeschäftigungen erhalten.

Einen Überblick über die Fördermöglichkeiten gibt das Informationssystem REHADAT. Seit 30 Jahren bietet REHADAT mit verschiedenen Internetportalen ein umfassendes Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe und Inklusion an.

Beschäftigung: wichtiger Indikator für den Erfolg von Inklusion

Beschäftigung: wichtiger Indikator für den Erfolg von Inklusion

Ein wichtiger Indikator, um Fortschritte bei der Inklusion zu messen, sind Arbeit und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Neben einer Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten weitere 320.000 in rund 700 Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) an 3.000 Standorten, werden dort ausgebildet oder gefördert. Die WfbM dienen dazu, Personen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, auszubilden, zu beschäftigen oder so zu fördern, dass ihre Leistungs- und Erwerbsfähigkeit erhalten, entwickelt, erhöht oder wiedergewonnen wird. Rechtsgrundlage für die WfbM ist das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX, § 219). Das Ziel durch die Werkstätten eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, wird allerdings nur in seltenen Fällen erfüllt. Kritikerinnen und Kritiker sehen daher in dem Betreiben der Werkstätten einen Verstoß gegen Artikel 27 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der verpflichtet, den „Erwerb von Arbeitserfahrung durch Menschen mit Behinderungen auf dem offenen Arbeitsmarkt zu fördern.“

Unternehmen bei Inklusion schwerbehinderter Menschen in der Pflicht

Unternehmen sind bei der Inklusion schwerbehinderter Menschen in der Pflicht

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind in Deutschland gesetzlich zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung  verpflichtet. Sie müssen der Bundesagentur für Arbeit jährlich melden, wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen und ausbilden (SGB IX, § 163, Abs. 2). Mit diesem sogenannten Anzeigeverfahren ermittelt die BA, ob und in welcher Höhe ein Unternehmen die Ausgleichsabgabe  an die Integrationsämter bzw. Inklusionsämter leisten muss. Leichter behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 werden in diesem Verfahren nur erfasst, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung einen Arbeitsplatz nicht behalten oder bekommen können und deshalb den schwerbehinderten Menschen gleichgestellt wurden.

Inklusion scheitert häufig an fehlenden Informationen

Umsetzung von Inklusion scheitert häufig an fehlenden Informationen

Die Statistik der BA zeigt ein gemischtes Bild bei der Umsetzung der beruflichen Teilhabe in den Unternehmen: Zwar gibt es mehr als 1.100 Arbeitsgeberinnen und Arbeitgeber, die ihr Soll bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit im Schnitt 25 Prozent weit übererfüllen. Doch mehr als 40.000 Unternehmen beschäftigten keine Schwerbehinderten und zahlen stattdessen die komplette Ausgleichsabgabe.

Ein häufig genannter Grund für diese Entscheidung sind mangelnde Informationen und eine intransparente Förderlandschaft. Personalverantwortlichen und Führungskräften fehlt oft die Erfahrung, wie Menschen mit Behinderungen Ihren Aufgaben nachkommen können und kennen die vielen Unterstützungsmöglichkeiten beim Einrichten eines behinderungsgerechten Arbeitsplatzes nicht.

Neben dem zentralen Informationsangebot von REHADAT gibt es zahlreiche Initiativen, die Unternehmen bei der Umsetzung von Inklusion unterstützen und ihnen helfen, sich einen Überblick über die Fördermöglichkeiten zu verschaffen.

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