Der Arbeitswelt-Bericht ist eine der beiden Säulen der Arbeitsweltberichterstattung. Eine regelmäßige, öffentliche Arbeitsweltberichterstattung soll Orientierung zum Wandel der Arbeitswelt geben, politische und betriebliche Gestaltungsaufgaben verdeutlichen und hierzu fundierte Handlungsempfehlungen formulieren.
Bundesminister Hubertus Heil hat für diese Säule der Arbeitsweltberichterstattung einen unabhängigen „Rat der Arbeitswelt“ berufen, in dem betriebliche Praxis und Wissenschaft gleichermaßen vertreten sind. Der Rat der Arbeitswelt verantwortet den jährlich erscheinenden „Arbeitswelt-Bericht“. Ziel des Arbeitswelt-Berichts ist es den Status Quo zu ausgewählten Themen wissenschaftlich fundiert darzustellen und praxisrelevante Handlungsempfehlungen abzuleiten.
Der erste „Arbeitswelt-Bericht“ ist am 18. Mai 2021 erschienen: Zum Arbeitswelt-Bericht 2021
Im Januar 2022 wurden die Empfehlungen des Kapitels "Ber Betrieb als sozialer Ort" in einem Positionspapier aufgegriffen, reflektiert und ergänzt: Zum Positionspapier