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Durchschnittliche Bruttostundenverdienste in Deutschland

Wie haben sich die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Vollzeitbeschäftigten in den unterschiedlichen Wirtschaftszweigen entwickelt? Erkenntnisse liefern die vierteljährlichen Verdiensterhebungen des Statistischen Bundesamts. Informieren Sie sich hier über die Entwicklung der Bruttostundenverdienste, auch differenzierbar nach Geschlecht.

  • Die Daten zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Die Durchschnittswerte können Sie sich sowohl für Gesamtdeutschland, als auch getrennt nach Ost- und Westdeutschland anzeigen lassen. Zusätzlich können Sie sich die Ergebnisse differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgeben lassen, die bis zu einem gewissen Grad auch miteinander kombiniert werden können. Dafür können Sie unterscheiden zwischen

    • Der regionalen Zugehörigkeit des Betriebes (Ost- oder Westdeutschland)
    • dem Geschlecht
    • der Zuordnung der jeweiligen Arbeitnehmer*in zu einer Leistungsgruppe,
    • und dem Wirtschaftszwei des Betriebes, in dem die Arbeitnehmer*innen beschäftigt sind.
  • Die Daten stammen aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes. Bei der Vierteljährlichen Verdiensterhebung handelt es sich um eine seit 2007 vierteljährlich durchgeführte Betriebsstichprobenerhebung zu Niveau und Veränderung der Bruttostundenverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Um zuverlässige Ergebnisse zu gewährleisten, werden die Angaben bei den Betrieben und unter gesetzlicher Auskunftspflicht gewonnen. Mit dem Ziel, die Belastung der Betriebe möglichst gering zu halten, wird die Erhebung in der Regel nur bei Betrieben durchgeführt, die zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung mehr als 10 Arbeitnehmer*innen beschäftigen. In einigen wenigen Branchen werden aus Gründen der Repräsentativität auch Betriebe ab 5 Arbeitnehmern einbezogen, u.a. in den Wirtschaftszweigen Einzelhandel, Gastgewerbe sowie der Rechts- und Steuerberatung. Die Stichprobe umfasst 40.500 Betriebe. (Statistisches Bundesamt 2021).

    Die zugrunde liegenden Daten für Gesamtdeutschland finden Sie unter diesem Link.

    Die Daten für Ost- und Westdeutschland finden Sie hier.

    Weitere Informationen und Materialien zur Vierteljährlichen Verdiensterhebng (z.B. Fragebögen, Methodenberichte etc.) finden Sie hier.

    • Aufgrund des vierteljährlichen Erhebungsturnus weisen die Daten der Vierteljährlichen Verdiensterhebung keine jahresdurchschnittlichen Bruttostundenverdienste aus. Vielmehr repräsentiert der hier berichtete Durchschnittswert einen Quartalsdurchschnitt. Im konkreten Fall wird der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus dem 2. Quartal (April-Juni) des jeweiligen Jahres berichtet.
    • Von den Betrieben berichtet werden die Bruttomonatseinkommen für voll- und teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Verdienste von Auszubildenden und Altersteilzeitbeschäftigten werden demgegenüber nicht berücksichtigt. Die Berechnung der Bruttostundenverdienste erfolgt dann auf Basis der berichteten Bruttomonatsverdienste, der Anzahl der Beschäftigten, für die das Einkommen gemeldet wurde und der Arbeitszeiten der Beschäftigten.
    • Der Terminus der Leistungsgruppen findet sich in den Publikationen des Statistischen Bundesamtes. Der Leistungsgruppe 1 werden Arbeitnehmer*innen in leitender Stellung mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnissen zugeordnet. In dieser obersten Leistungsgruppe befinden sich zudem Arbeitnehmer*innen, deren Tätigkeiten umfassende kaufmännische oder technische Fachkenntnisse erfordern, die in der Regel nur durch ein Hochschulstudium erworben werden können. In Leistungsgruppe 2 werden Beschäftigte mit sehr schwierigen bis komplexen oder vielgestaltigen Tätigkeiten eingeordnet, für die nicht nur eine abgeschlossene Berufsausbildung, sondern zudem mehrjährige Berufserfahrung und spezielle Fachkenntnisse erforderlich sind. In Leistungsgruppe 3 befinden sich Arbeitnehmer*innen mit schwierigen Fachtätigkeiten, für deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist. Angelernte Arbeitnehmer*innen mit überwiegend einfachen Tätigkeiten werden der Leistungsgruppe 4 zugeordnet. Die für die Ausübung der Beschäftigung notwendigen Fertigkeiten und Kenntnisse werden in der Regel durch eine Anlernzeit von bis zu zwei Jahren erworben. In der untersten Leistungsgruppe 5 befinden sich ungelernte Beschäftigte mit einfachen, schematischen Tätigkeiten, für deren Ausübung weder eine berufliche Ausbildung noch eine längere Anlernphase vom mehr als drei Monaten notwendig sind.
    • Bei den vorliegenden Daten handelt es sich nicht durchgängig um eine Betrachtung derselben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen im Zeitverlauf. Deswegen können auf Basis der Daten keine Rückschlüsse auf die Entwicklung des Verdienstes innerhalb von Personen gezogen werden. Es ist nur ein Vergleich der jeweiligen Gruppen möglich.
    • Diese und weitere Informationen zu den vorliegenden Daten finden Sie im Metadatenblatt.
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